TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)verified 1 week agoContract award
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg mit den sachlichen Teilplänen "Böden", "Moore" und "Wasser"
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg mit den sachlichen Teilplänen "Böden", "Moore" und "Wasser"
Buyer: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Country: Germany
Estimated value: €353,800
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Architecture & engineering services (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-fortschreibung-de-43667a76f8
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/745177-2025
This contract runs about 45 months, so it is back on the market around September 2029.
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Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG). Zu den Aufgaben der Landschaftsplanung gehören auch Angaben zum Schutz der Naturgüter (§ 1 Abs. 1 BNatSchG), zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit und zur Regeneration von Böden, Binnengewässern und Grundwasser (§ 1 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 BNatSchG). Im Folgenden wird der Begriff "Wasser" verwendet, wenn sowohl Grundwasser als auch Oberflächengewässer gemeint sind (vgl. auch § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, insbesondere an die Naturgüter Boden und Wasser, einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung sowie neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Erfordernissen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung, der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, der besonderen Bedeutung der Moore in Brandenburg für den Klimaschutz, der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, der Abmilderung von Klimafolgen (u. a. Trockenheit) und als Grundlage für die Strategischen Umweltprüfungen bei Plänen Dritter oder in Verfahren und vor Gericht, ist eine Fortschreibung des LaPro zu den Schutzgütern Boden und Wasser naturschutzfachlich dringend erforderlich und gesetzlich geboten. Die Fortschreibung dient der Umsetzung des § 1 Abs.1 Nr.2, Abs. 3 Nrn. 1, 2 und 3 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Aufgrund der besonders engen Wechselwirkung zwischen Wasser und Böden sollen diese Naturgüter gemeinsam bearbeitet werden. Diese Wechselwirkung ist besonders eng bei Mooren, die in Brandenburg auch eine sehr hohe Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt und als CO2-Speicher haben. Daher sollen sie als eigenes Thema, aber ebenfalls zusammen mit den Schutzgütern Wasser und Böden erarbeitet werden. Insoweit sind drei sachliche Teilpläne zu erarbeiten: "Böden", "Moore" und "Wasser". Mit den sachlichen Teilplänen sollen drei räumlich konkrete Gebietskulissen erarbeitet werden. Diese sollen in je einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karten sollen die Inhalte der Karten 3.2 und 3.3 des Landschaftsprogramms von 2001 aktualisieren, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karten orientiert werden soll. Der sachliche Teilplan "3.2.1 Moore" soll sich an der Karte "Moorböden mit besonderer Funktionsausprägung aus Bodenschutzsicht" von 2022 orientieren. Die drei Karten sind in drei Textdarstellungen zu erläutern. Diese sollen der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Dabei sind die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere in Zusammenhang mit Nutzungen zu berücksichtigen. Neben der Bewältigung von Hochwassern sollen auch Ziele und Maßnahmen zur Bewältigung von Niedrigwasser sowie Ziele und Maßnahmen zum Erhalt einer dauerhaften Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Grundwassers, insbesondere für das Trink- und Brauchwasser, aber auch für die Ökosysteme oder die Land- und Forstwirtschaft erarbeitet werden. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) sowie zur Beurteilung von Eingriffen in den Naturhaushalt (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Vorarbeiten, Erfassung und Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zu den Themen Böden, Moore, Wasser und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, insbesondere die Landesprogramme Klimaanpassungsstrategie Brandenburg, Nachhaltigkeitsstrategie Brandenburg, Moorschutzprogramm Brandenburg, Landesniedrigwasserkonzept sowie die EU-Bodenstrategie für 2030, Rechtsprechung und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) 1. Zwischenbericht Der 1. Zwischenbericht wird als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format übergeben. Er beschreibt oder nennt, soweit allgemein bekannt, die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der Naturgüter und der Moorböden. Die Bestimmung der Moorböden soll auf der Grundlage der Definition der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 6 (Band 1 Seiten 390ff.) erfolgen. Der Zwischenbericht legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig zu gestalten. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der 1. Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellungen, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Der Entwurf des 1. Zwischenberichts wird dem Auftraggeber als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der AN arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den 1. Zwischenbericht fertig. Der 1. Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG. c) 2. Zwischenbericht Der 2. Zwischenbericht umfasst die Planungsphasen "Erfassung" und "Bewertung". Er enthält mindestens eine Bewertungskarte für Böden, Wasser und Moorböden. Optional können weitere Karten im M 1:300.000 oder als Textkarte angefertigt werden. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden als JPG in den Text eingebunden. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des 2. Zwischenberichts und stellt sie in mindestens je einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens je einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden. Alle Karten, werden in 5 Ausdrucken mit deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden mit deren GIS-Daten einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird als DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karten im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001 und an den aktuellen Vorgaben zum Corporate Design der Landesregierung. Der Vorentwurf beinhaltet raumbezogene Ziele für die Funktionen der Böden, des Wassers, des Landschaftswasserhaushalts (d.h. der natürlichen Wasserspeicher in der Fläche und im Untergrund) sowie der Moore. Dabei werden die Ziele hinsichtlich Erhalt hochwertiger bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume unterschieden. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen tabellarisch aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Er berücksichtigt sie nach Entscheidung des AG, zusammen mit weiteren Hinweisen des AG und fertigt den Entwurf. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 2,000 awards for Architecture & engineering services in Germany.
€1€92.5M
This award
€204,865
Estimated value
€353,800
Median award
€235,954
Middle half of past awards
€102,716 to €520,724
The award sits inside the usual range.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
awarded to Heinr. Hünicke GmbH & Co. KG; Brunner GmbH€228,730
05
Market context
open now in Architecture & engineering services
7,761
median open notice
€300,000
Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Architecture & engineering services
different companies won awards here
6,839
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
3,456
Based on 12,387 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
5.5
of those lots received a single tender
11%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
5%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.