Deutschland - Gutachterische Tätigkeit - Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
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CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Gutachterische Tätigkeit - Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Buyer: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Country: Germany
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Architecture & engineering services (71319000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-gutachterische-tatigkeit-fachlich-konzeptionelle-erarbeitung-der-module-1-9-im-rahmen-der-neukonzeption-3790aa4091
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/434977-2026
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Description
Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von vorgegebenen Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung in Brandenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz und sind als Vollzugshinweise strukturiert. Die Leistung umfasst die vollständige inhaltliche Ausarbeitung aller zugehörigen Teil- und Untermodule der jeweilig aufgerufenen Module. Die Modultexte sollen so entwickelt werden, dass sie eine praktische und nachvollziehbare Anwendung der Eingriffsregelung ermöglichen. Sie müssen klar strukturiert und vollzugstauglich sein und den relevanten fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Der Leistungsgegenstand umfasst sowohl die inhaltliche Erarbeitung der Module als auch deren methodische Aufbereitung und redaktionelle Integration in die vorgegebene Gesamtstruktur der HVE. Ziel der Vergabe ist die Erstellung fachlich belastbarer, rechtlich konsistenter und redaktionell abgestimmter Modultexte, die nahtlos in den Gesamtleitfaden integriert werden. Das Leistungsergebnis besteht in klar strukturierten, vollzugstauglichen Leitfadenbestandteilen mit eindeutig definiertem Inhalt und Umfang. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027, die Module 1 ,5, 8 und die Endredaktion im Jahr 2028 und die Schulung im Jahr 2029 sind als Optionen ausgestaltet und können nach schriftlicher Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Module und Leistungspunkte besteht nicht. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026 und verlängert sich bei im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen entsprechend. Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) Ein weiterer Bestandteil der Bearbeitung sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie anderen relevanten Akteuren, wie Naturschutzbehörden und Fachabteilungen des MLEUV. Diese Abstimmungen sollen sicherstellen, dass alle Modulinhalte den rechtlichen Vorgaben und den praktischen Anforderungen entsprechen.
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Award date:
Awarded on June 12, 2026
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