Germany - Water supply - Award of the water concession for the city of Bietigheim-Bissingen
Buyer: Stadt Bietigheim-Bissingen
Country: Germany
Procedure: Other procedure
Sector (CPV): Public utilities (65110000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-wasserversorgung-vergabe-der-wasserkonzession-fur-die-stadt-bietigheim-bissigen-4226b29f20
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/499920-2025
Bidding is closed. An award or a correction on this notice: an email when the register sees it.
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01
Summary
Machine-generated summary
The city of Bietigheim-Bissingen intends to conclude a new water concession contract for its urban area, after the previous water concession contract with Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH ended on 31 December 2023. The water supply installations are currently owned by Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Companies interested in concluding a water concession contract are invited to submit a declaration of interest in text form, for example by email, to the city's contact point, Mr Timo Schenk, Head of the Central and Personnel Office, Marktplatz 8, Bietigheim-Bissingen, by 5 November 2025, 11:00 CET. The notice form is used because no EU notice form designed for water concession contracts exists.
02
Key points
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Original text
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
of the awards went to the three most frequent winners
8%
buyers awarded contracts here
64
Based on 79 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
2.6
of those lots received a single tender
31%
of the awards went to companies based in another country
2%
of the tenders came from another country
4%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.