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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) verificato 1 settimana fa Bando di gara

Deutschland - Wasserversorgung - Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen

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Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon: +49 7142 74 210 Fax: +49 7142 74 214 E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon: +49 7142 74 210 Fax: +49 7142 74 214 E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Testo originale
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.

Fonte ufficiale

Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ultima verifica su TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 settimana fa

Quanto paga questo mercato

Il committente ha troppo poche aggiudicazioni proprie in questo settore: questo è l'intervallo delle ultime 28 aggiudicazioni per Servizi di pubblica utilità (Germania).

Importo mediano
1,5 Mln €
Metà centrale delle aggiudicazioni passate
da 728.046 € a 2,9 Mln €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) non pubblica alcun importo per questo avviso, che quindi non ha un segno sulla scala. I documenti ufficiali potrebbero indicarlo.

Importi di aggiudicazione come pubblicati dalle fonti ufficiali. Da usare come riferimento, non come regola: oggetto, lotti e durata variano tra i contratti.

Stadt Bietigheim-Bissingen

Germania

Chi vince i suoi appalti

delle sue gare indicano un valore stimato
0%

Questo committente non ha ancora aggiudicazioni registrate in questo settore. Aggiudicatari abituali, Servizi di pubblica utilità - Germania

Impresa Aggiudicazioni Importo totale aggiudicato Ultima aggiudicazione
SWG Service GmbH 2 15,2 Mln € ott 2025
Siegener Versorgungsbetriebe GmbH 2 2,2 Mln € lug 2025
Holsteiner Wasser GmbH 2 1,4 Mln € dic 2025
enercity AG 2 ott 2025
EnviroChemie 2 ott 2025

Sulla base di 79 aggiudicazioni con profilo aziendale collegato negli ultimi 2 anni.

Contesto di mercato

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) non pubblica alcun importo per questo avviso, che quindi non può essere collocato tra gli avvisi aperti del settore. I documenti ufficiali potrebbero indicarlo.

aperti ora in Servizi di pubblica utilità
470
avviso aperto mediano
1,2 Mln €

Chi vince in questo mercato

Molti fornitori

Germania · Servizi di pubblica utilità

aziende diverse hanno vinto appalti qui
73
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
8%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
64

Sulla base di 79 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili. Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.

Concorrenza

offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
2,6
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
31%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
2%
delle offerte veniva da un altro paese
4%

Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.

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