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Deutschland - Wasserversorgung - Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen
Auftraggeber: Stadt Bietigheim-Bissingen
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Öffentliche Versorgung (65110000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-wasserversorgung-vergabe-der-wasserkonzession-fur-die-stadt-bietigheim-bissigen-4226b29f20
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/499920-2025
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01
Eckdaten
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Originaltext
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 28 Zuschläge für Öffentliche Versorgung (Deutschland).
159.764 €87,3 Mio. €
Median der Zuschlaege
1,5 Mio. €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
728.046 € bis 2,9 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Grundlage: 79 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
04
Marktkontext
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Öffentliche Versorgung
470
Median der offenen Bekanntmachungen
1,2 Mio. €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Öffentliche Versorgung
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
73
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
64
Auf Grundlage von 79 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
31%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.