Deutschland - Wasserversorgung - Vergabe der Wasserkonzession für die Stadt Bietigheim-Bissigen
Acheteur: Stadt Bietigheim-Bissingen
Pays: Allemagne
Procédure: Autre procédure
Secteur (CPV): Services publics de distribution (65110000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-wasserversorgung-vergabe-der-wasserkonzession-fur-die-stadt-bietigheim-bissigen-4226b29f20
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/499920-2025
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Points clés
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 7142 74 210
Fax: +49 7142 74 214
E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Texte d'origine
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform (z. B. per E-Mail) bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht bekannt, dass der mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH abgeschlossene Wasserkonzessionsvertrag mit Ablauf des 31.12.2023 endete. Die Stadt Bietigheim-Bissingen beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag für ihr Stadtgebiet abzuschließen. Die Wasserversorgungsanlagen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) in Textform bei der Kontaktstelle der Stadt einzureichen, z. B. per E-Mail an t.schenk@bietigheim-bissingen.de. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz erfolgt diese Bekanntmachung europaweit über das EU-Amtsblatt. Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können bei der Kontaktstelle der Stadt: Stadt Bietigheim-Bissingen, Herr Timo Schenk, Leiter Haupt- und Personalamt, Marktplatz 8, 74321 Bietigheim-Bissingen, Telefon: +49 7142 74 210, Fax: +49 7142 74 214, E-Mail: t.schenk@bietigheim-bissingen.de, nach Vorlage einer vom Bewerber unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert werden und steht auf der Homepage der Stadt Bietigheim-Bissingen unter: www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download bereit. Da der bisherige Konzessionsnehmer eine Eigengesellschaft der Stadt Bietigheim-Bissingen ist und sich möglicherweise an dem Verfahren zum Neuabschluss eines Wasserkonzessionsvertrags beteiligen wird, hat die Stadt vorsorglich ein Konzept zur organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und potenziellem Bewerber oder Bieter erarbeitet und durch Dienstanweisung des Oberbürgermeisters in Kraft gesetzt. Hierdurch wird die kartellrechtlich gebotene Neutralität gewährleistet. Die Dienstanweisung steht ebenfalls unter www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ausschreibungen/vergabe-der-wasserkonzession zum Download zur Verfügung. Die Vergabe der Wasserkonzession erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. Diese Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen leitet allerdings kein förmliches Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, Teil 4 des GWB zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO sowie §§ 46 ff. EnWG keine Anwendung. Die Verwendung des Formulars sowie die Art und Weise der Veröffentlichung bedeuten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz, zu wahren. Bei der unter Ziffer 5.1.12 aus technischen Gründen zwingend als "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" bezeichneten Frist handelt es sich um die Frist zur Interessenbekundung. Die in dieser Beschreibung auf den 05.11.2025, 11:00 Uhr (MEZ) bestimmte Interessenbekundungsfrist ist im Zweifel vorrangig. Die Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich mindestens 240 Monate betragen - vorbehaltlich etwaiger Sonderkündigungsrechte. Als Höchstlaufzeit werden insgesamt 480 Monate für zulässig gehalten. Die Festlegung der konkreten Laufzeit bleibt den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten. Ebenso bleibt die Festlegung etwaiger Eignungs- und Auswahlkriterien den nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens mitzuteilenden Verfahrensunterlagen vorbehalten.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
L'acheteur a trop peu d'attributions dans ce secteur : voici la fourchette des 28 dernières attributions pour Services publics de distribution (Allemagne).
159 764 €87,3 M €
Montant median
1,5 M €
Moitié centrale des attributions passées
728 046 € à 2,9 M €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) ne publie aucun montant pour cet avis, il n'a donc pas de repère sur l'échelle. Les documents officiels peuvent l'indiquer.
Montants attribues tels que publies par les sources officielles. A titre indicatif : le perimetre, les lots et la duree varient d'un marche a l'autre.
Sur la base de 79 attributions avec un profil d'entreprise associé au cours des 2 dernières années.
04
Contexte de marché
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) ne publie aucun montant pour cet avis, il ne peut donc pas être situé parmi les avis ouverts du secteur. Les documents officiels peuvent l'indiquer.
ouverts en ce moment, Services publics de distribution
470
avis ouvert médian
1,2 M €
Qui remporte les marchés ici
Nombreux fournisseurs
Allemagne · Services publics de distribution
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
73
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
8%
acheteurs ont attribué des marchés ici
64
D'après 79 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
2,6
de ces lots ont reçu une seule offre
31%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
2%
des offres venaient d'un autre pays
4%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
2 nouveaux avis pour Services publics de distribution en Allemagne au cours des 7 derniers jours.
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