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Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Buyer: Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. 31, Referat 314 - Integrationsamt
Country: Germany
Estimated value: €3,500,000
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Health & social work (85320000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-dienstleistungen-im-sozialwesen-rahmenvertrag-uber-die-durchfuhrung-der-aufgaben-eines-integrationsfachd-c7d5baa45c
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/717050-2025
This contract runs about 72 months, so it is back on the market around January 2032.
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Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 1 umfasst die Region Nordthüringen mit den Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 2 umfasst die Region Südwestthüringen mit der Stadt Suhl sowie den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis, Hildburghausen und Sonneberg.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 3 umfasst die Region Mittelthüringen mit den Städten Erfurt und Weimar sowie den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und den Ilm-Kreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 4 umfasst die Region Ostthüringen mit der Städten Gera und Jena sowie den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Greiz und Altenburger Land.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
One dot per award, on the day it was signed, sized by its value. A ring is an award with no published value.
05
Market context
open now in Health & social work
1,619
median open notice
€750,000
Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Health & social work
different companies won awards here
524
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
387
Based on 667 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.6
of those lots received a single tender
22%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
2%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.