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Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
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Deutschland
ThüringenGesundheits- & Sozialwesen
Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Auftraggeber: Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. 31, Referat 314 - Integrationsamt
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 3.500.000 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Gesundheits- & Sozialwesen (85320000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-im-sozialwesen-rahmenvertrag-uber-die-durchfuhrung-der-aufgaben-eines-integrationsfachd-c7d5baa45c
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/717050-2025
Dieser Auftrag läuft etwa 72 Monate. Rückkehr auf den Markt: Januar 2032.
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Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 1 umfasst die Region Nordthüringen mit den Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 2 umfasst die Region Südwestthüringen mit der Stadt Suhl sowie den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis, Hildburghausen und Sonneberg.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 3 umfasst die Region Mittelthüringen mit den Städten Erfurt und Weimar sowie den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und den Ilm-Kreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 4 umfasst die Region Ostthüringen mit der Städten Gera und Jena sowie den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Greiz und Altenburger Land.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 258 Zuschläge für Gesundheits- & Sozialwesen (Deutschland).
3 €34,9 Mio. €
Dieser Zuschlag
3,5 Mio. €
Median der Zuschlaege
880.000 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
324.352 € bis 2,7 Mio. €
Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
387
Auf Grundlage von 667 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
23 neue Bekanntmachungen für Gesundheits- & Sozialwesen in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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