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Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Acheteur: Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. 31, Referat 314 - Integrationsamt
Pays: Allemagne
Valeur estimée: 3 500 000 €
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Santé & action sociale (85320000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-im-sozialwesen-rahmenvertrag-uber-die-durchfuhrung-der-aufgaben-eines-integrationsfachd-c7d5baa45c
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/717050-2025
Ce marché dure environ 72 mois : il revient donc sur le marché vers janvier 2032.
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Rahmenvertrag über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes (IFD) und für die Durchführung der Aufgaben einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) für Thüringen
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 1 umfasst die Region Nordthüringen mit den Landkreisen Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 2 umfasst die Region Südwestthüringen mit der Stadt Suhl sowie den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis, Hildburghausen und Sonneberg.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 3 umfasst die Region Mittelthüringen mit den Städten Erfurt und Weimar sowie den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und den Ilm-Kreis.; Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses vertreten durch das Integrationsamt kommt mit der Vergabe des Rahmenvertrages mit 4 Losen für Thüringen mit der Ausschreibung und Vergabe des Integrationsfachdienstes (IFD) an Dritte seiner gesetzlichen Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3 nach. Die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemäß Art. 27 der UN-BRK. Durch die Etablierung der EAA sollen verstärkt diejenigen Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch ihrer Beschäftigungspflicht gemäß § 154 (1) SGB IX nicht nachkommen. Ziel der EAA ist es, die Arbeitgeber für eine Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung zu gewinnen. Bestehende Beratungsstrukturen und -angebote sollen mit der Einrichtung der EAA nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Beide Leistungsteile IFD und EAA werden nur gemeinsam an einen Bewerber/Bieter übertragen. Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) sind die Beratung und die Unterstützung schwerbehinderter Menschen und deren Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze sowie die Information und Beratung der Arbeitgeber. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Thüringen durchgeführt werden. Los 4 umfasst die Region Ostthüringen mit der Städten Gera und Jena sowie den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Greiz und Altenburger Land.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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05
Contexte de marché
ouverts en ce moment, Santé & action sociale
1 645
avis ouvert médian
767 978 €
Qui remporte les marchés ici
Nombreux fournisseurs
Allemagne · Santé & action sociale
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
521
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
388
D'après 668 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
3,6
de ces lots ont reçu une seule offre
22%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
2%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.