Germany - Canteen operation - W0480 - Award via managed catering at Diepholz location
Buyer: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Hotel, restaurant & catering services (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0480-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-diepholz-b32629c957
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/489032-2025
Bidding is closed. An award or a correction on this notice: an email when the register sees it.
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01
Summary
Machine-generated summary
The German armed forces seek a contractor to run the casino (dining facility) in building L82 at Diepholz air base under a managed catering arrangement. The contractor receives sole operating rights for the premises, including outdoor areas, and must equip the guest areas and purchase the cash system. The contracting authority provides the premises and inventory free of charge, covers facility management costs such as water, electricity, heat, wastewater and waste disposal, and prepares the premises for use. IT services are supplied by BWI GmbH against separate payment. Rules on glasses, crockery and cutlery are set out in the specification.
02
Description
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude L82 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.3). Der AN erhält für den Betrieb des Kasinos in der Liegenschaft Fliegerhorst Diepholz die alleinige Bewirtschaftungsbefugnis. Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und des darin befindlichen Liegenschaftsmaterials (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand"1 genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) trägt der AG. Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, trägt der AG die Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) 2 erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.8 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon sind die Ausstattung der Gastbereiche und die Anschaffung des Kassensystems (Punkt 2.1.1.10). Beides hat durch den AN zu erfolgen. Regelungen zu Gläsern, Geschirr und Besteck finden sich in Punkt 2.1.1.9. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-Service-Leistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) wie in den Anforderungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbetriebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln3. Zudem hat der AN die in Anhang 9 zum DV (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise können vom AN jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst werden. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten im Rahmen der bewirtschafteten Betreuung nach Punkt 2.1 ist der AN in der Preisgestaltung frei.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Nutzungsberechtigten (gemäß § 7 DV) mit Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen eines Frühstücks-, Mittags- und Abendangebots. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten kann von dem Aufsichtführenden4 ganz oder teilweise untersagt werden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Waren- und Preisverzeichnis ist gut sichtbar auszuhängen sowie auch auf den Tischen als Speisekarte auszulegen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Punkt 2.1.5 sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene", anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Frühstück: Das Frühstücksangebot muss montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 09:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr, neben dem Angebot der Truppenküche angeboten werden. Das Frühstück muss sowohl als "To-Go-Angebot" als auch als Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort ausgestaltet werden. Mindestens sind anzubieten: • verschiedene belegte Brötchen • Ei-Gerichte (bspw. Spiegelei, Rührei, Strammer Max) • gekochtes Ei • Warm- und Kaltgetränke • vegetarische Getränke Mittagessen: Das Mittagsangebot muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Es müssen im Schwerpunkt Imbissgerichte angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" angeboten werden. Abendessen: Ein Abendangebot muss von Dienstag bis Donnerstag zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Bei Bedarf sind die Abendöffnungstage durch den AN nach Mitbestimmung durch die Gremien und angemessener Fristsetzung durch den AG zu tauschen. Eine durch den AN initiierte Erweiterung der Abendöffnungstage ist jederzeit nach Absprache mit dem AG ohne Auswirkungen auf die Vergütung möglich. Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Auch hier gilt: vegane und vegetarische Varianten sind anzubieten.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Germany
notices in the register
518
awards
207
awarded in total
€32.6M
Who wins its contracts
Many suppliers
different companies won its awards
134
of the awards went to the three most frequent winners
9%
of its calls state an estimated value
7%
Based on 171 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.2
of those lots received a single tender
23%
of the awards went to companies based in another country
3%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
of the awards went to the three most frequent winners
6%
buyers awarded contracts here
257
Based on 419 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.7
of those lots received a single tender
19%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
1%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.