Deutschland - Betrieb von Kantinen - W0453 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth
Buyer: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Hotel, restaurant & catering services (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0453-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-roth-d7a6c99bd3
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/566722-2025
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Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude H29 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.2). Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand" genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.9 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon ist die Ausstattung der Gastbereiche, die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck sowie des Kassensystems. Dies hat durch den AN zu erfolgen. Der AG trägt alle Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-ServiceLeistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforde-rungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat in den Gasträumen einen leistungsfähigen WLAN-Hotspot zur kostenfreien Nutzung für die Gäste zur Verfügung zu stellen. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbe-triebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln. Der AN hat hierzu die in Anhang 9 (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise sind jährlich im Februar an die Preisent-wicklung anzupassen. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Nutzungsberechtigten (gemäß § 7 DV) mit Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen eines Frühstücks-, Mittags- und Abendangebots. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten kann von dem Aufsichtführenden ganz oder teilweise untersagt werden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Waren- und Preisverzeichnis ist gut sichtbar auszuhängen sowie auch auf den Tischen als Speisekarte auszulegen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Punkt 2.1.5 sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene", anzubieten. Dies schließt den Einsatz von conve-nience-basierten Gerichten nicht aus. Frühstück: Das Frühstücksangebot muss montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr neben dem Angebot der Truppenküche angeboten werden. Das Frühstück muss sowohl als "To-Go-Angebot" als auch als Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort ausgestaltet werden. Mindestens sind anzubieten: • verschiedene belegte Brötchen • Ei-Gerichte (bspw. Spiegelei, Rührei, Strammer Max) • Warm- und Kaltgetränke Mittagessen: Das Mittagsangebot muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Es müssen im Schwerpunkt Imbissgerichte angeboten werden. Zusätzlich muss ein täglich wechselndes Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" angeboten werden. Abendessen: Ein Abendangebot muss von Montag bis Donnerstag zwischen 16:00 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Bei Bedarf sind die Abendöffnungstage durch den AN nach Mitbestimmung durch die Gremien und angemessener Fristsetzung durch den AG zu tauschen. Eine durch den AN initiierte Erweiterung der Abendöffnungstage ist jederzeit nach Absprache mit dem AG ohne Auswirkungen auf die Vergütung möglich. Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Auch hier gilt: vegane und vegetarische Varianten sind anzubieten.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 150 awards for Hotel, restaurant & catering services in Germany.
€4€4.1B
This award
€3.1M
Median award
€757,500
Middle half of past awards
€314,956 to €2.1M
The award is larger than three in four past awards.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
of the awards went to the three most frequent winners
6%
buyers awarded contracts here
257
Based on 419 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.7
of those lots received a single tender
19%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
1%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.