Deutschland - Betrieb von Kantinen - W0453 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth
Auftraggeber: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0453-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-roth-d7a6c99bd3
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/566722-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude H29 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.2). Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand" genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.9 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon ist die Ausstattung der Gastbereiche, die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck sowie des Kassensystems. Dies hat durch den AN zu erfolgen. Der AG trägt alle Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-ServiceLeistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforde-rungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat in den Gasträumen einen leistungsfähigen WLAN-Hotspot zur kostenfreien Nutzung für die Gäste zur Verfügung zu stellen. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbe-triebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln. Der AN hat hierzu die in Anhang 9 (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise sind jährlich im Februar an die Preisent-wicklung anzupassen. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Nutzungsberechtigten (gemäß § 7 DV) mit Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen eines Frühstücks-, Mittags- und Abendangebots. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten kann von dem Aufsichtführenden ganz oder teilweise untersagt werden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Waren- und Preisverzeichnis ist gut sichtbar auszuhängen sowie auch auf den Tischen als Speisekarte auszulegen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Punkt 2.1.5 sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene", anzubieten. Dies schließt den Einsatz von conve-nience-basierten Gerichten nicht aus. Frühstück: Das Frühstücksangebot muss montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr neben dem Angebot der Truppenküche angeboten werden. Das Frühstück muss sowohl als "To-Go-Angebot" als auch als Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort ausgestaltet werden. Mindestens sind anzubieten: • verschiedene belegte Brötchen • Ei-Gerichte (bspw. Spiegelei, Rührei, Strammer Max) • Warm- und Kaltgetränke Mittagessen: Das Mittagsangebot muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Es müssen im Schwerpunkt Imbissgerichte angeboten werden. Zusätzlich muss ein täglich wechselndes Hauptgericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" angeboten werden. Abendessen: Ein Abendangebot muss von Montag bis Donnerstag zwischen 16:00 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Bei Bedarf sind die Abendöffnungstage durch den AN nach Mitbestimmung durch die Gremien und angemessener Fristsetzung durch den AG zu tauschen. Eine durch den AN initiierte Erweiterung der Abendöffnungstage ist jederzeit nach Absprache mit dem AG ohne Auswirkungen auf die Vergütung möglich. Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Auch hier gilt: vegane und vegetarische Varianten sind anzubieten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 150 Zuschläge für Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste (Deutschland).
4 €4,1 Mrd. €
Dieser Zuschlag
3,1 Mio. €
Median der Zuschlaege
757.500 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
314.956 € bis 2,1 Mio. €
Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
jetzt offen im Bereich Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste
1.184
Median der offenen Bekanntmachungen
252.661 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
299
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
257
Auf Grundlage von 419 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,7
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
19%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
13 neue Bekanntmachungen für Hotel-, Restaurant- & Cateringdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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