Risikobaumfällung Winter 2026/2027
Buyer: Grün und Gruga
Country: Germany
Deadline: 22 Oct 2026, 10:00 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Agricultural & forestry services (77211400)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/risikobaumfallung-winter-20262027-70b3117d5c
Official notice: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZDY65EYYYA
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The Aperlena Verdict
Open race
No supplier dominates: 5 different companies have won the last 6 comparable contracts from this buyer over 5 years. This is a genuinely open race.
Based on 6 comparable awards by this buyer in this sector over 5 years. Every verdict is recorded before the outcome and graded against the award notice.
How we score ourselves.
01
Description
Art der Leistung
Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1
Umfang der Leistung
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um Baumfällarbeiten an Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder in Grünanlagen bzw. auf Spielplätzen, Schulgrundstücken und Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet.
Ausführung der Arbeiten:
sofort nach Auftragserteilung, Fertigstellung bis 26.02.2027
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird
empfohlen.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlichen und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via eMail.
Erforderliche Transportwege über Gehwegflächen sind mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Es haftet der Auftragnehmer.
Die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag muss umgehend nach Auftragserteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Nachfolgende Auflagen sind unter anderen zu beachten :
- Die Arbeiten sind zügig durchzuführen, der Fahr- und Fußgängerverkehr muss gewährleistet bleiben.
- Die Fällarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten
sind erst nach Absprache mit der Einrichtungsleitung
bzw. dem Hausmeister und frühestens ab 14 Uhr durchzuführen.
- An Standorten im Parkraum von Verkehrsflächen, ist, um Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren des Stumpfes zu vermeiden, ein ca. 80 cm langer Stammabschnitt bis
zur endgültigen Ausfräsung (nicht Gegenstand dieser
Ausschreibung) zu erhalten.
Baumscheibeneinfassungen sowie angrenzende Wegebefestigungen, soweit sie bei den Fäll- und Rodungsarbeiten bzw. Fräsarbeiten beschädigt, gelockert oder aufgenommen wurden, sind verkehrssicher wiederherzustellen.
Nicht wieder verwendbares Material ist abzufahren.
Das Ersatzmaterial muss von gleicher Güte und Beschaffenheit sein.
Lohn- und Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
Als Ausführungsunterlage liegen das Leistungsverzeichnis und die Objektlisten und Pläne mit den genauen Standorten der zu fällenden Bäume vor.
Erschwernisse jeglicher Art, wie z.B. Oberleitungen, längere Transportwege und andere, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen, werden in den Objektlisten benannt und sind als Leistungsbestandteil bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei zu fällenden Bäumen auf sogenannten Sonderstandorten (im Kartenwerk farblich markiert) sind in der Regel besondere Arbeitsverfahren (z.B. SKT) anzuwenden.
Das stückweise Absetzen der zu fällenden Bäume ist im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen als Normalfall bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Leistungsumfang kann sich durch besondere Ereignisse, wie z.B. Stürme kurzzeitig erhöhen.
Die Einheitspreise der Ausschreibung werden bei Auftragserweiterungen herangezogen.
Die Erfassung und Abrechnung der Bäume erfolgt nach dem Einzeldurchmesser der Stämme, dies gilt auch für mehrstämmige Bäume.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten ganz oder teilweise vorzuziehen.
Der Artenschutz ist im besonderen Maße zu berücksichtigen. Der AN verpflichtet sich, dass an jeder Baustelle mindestens ein Mitarbeiter mit Nachweis über eine Fortbildung im Bereich Artenschutz/artenschutzrechtliche Grundlagen vor Ort ist, welcher unmittelbar vor Beginn der Fällung die Bäume in Augenschein nimmt und bei Artenschutzverdacht (z.B. Nester, Höhlen) die zuständige Bauleitung unverzüglich in Kenntnis setzt. Über die weiteren Maßnahmen entscheidet dann die Bauleitung. Der Fortbildungsnachweis ist mitzuführen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstex zu entnehmen.
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