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Aperlena

Risikobaumfällung Winter 2026/2027

Offen Auftragsbekanntmachung

Eckdaten

Frist endet in
21 Tagen
Auftraggeber
Grün und Gruga
Ort
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren Jeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl. Ganzer Eintrag
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
77211400 Fällen von Bäumen
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über Vergabemarktplatz NRW (open data satellites), geprüft vor 1 Stunde
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  1. Veröffentlicht
  2. Heute
  3. Frist 21 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend

Das Aperlena-Urteil

Offenes Rennen

Kein Anbieter dominiert: 5 verschiedene Unternehmen haben die letzten 6 vergleichbaren Aufträge dieses Auftraggebers in 5 Jahren gewonnen. Ein wirklich offenes Rennen.

Basierend auf 6 vergleichbaren Zuschlägen dieses Auftraggebers in dieser Branche über 5 Jahre. Jedes Urteil wird vor dem Ergebnis festgehalten und an der Zuschlagsbekanntmachung gemessen. Wie wir uns selbst bewerten.

Beschreibung

Art der Leistung Vegetationstechnische Arbeiten gemäß VOB/C DIN 18320 Ziff. 1.1 Umfang der Leistung Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um Baumfällarbeiten an Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder in Grünanlagen bzw. auf Spielplätzen, Schulgrundstücken und Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet. Ausführung der Arbeiten: sofort nach Auftragserteilung, Fertigstellung bis 26.02.2027 Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer stimmt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vertragsbestandteile sowie zeitlichen und örtlicher Abstimmung mit der städt. Bauleitung vor Beginn der Arbeiten tagesscharf mit dem jeweiligen Objektbezug ab. Der Auftraggeber behält sich vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftragnehmer ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städt. Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städt. Bauleitung. Die untertägige Kommunikation erfolgt telefonisch bzw. bei Nichterreichbarkeit via eMail. Erforderliche Transportwege über Gehwegflächen sind mit der Bauleitung zu vereinbaren. Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Es haftet der Auftragnehmer. Die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag muss umgehend nach Auftragserteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nachfolgende Auflagen sind unter anderen zu beachten : - Die Arbeiten sind zügig durchzuführen, der Fahr- und Fußgängerverkehr muss gewährleistet bleiben. - Die Fällarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten sind erst nach Absprache mit der Einrichtungsleitung bzw. dem Hausmeister und frühestens ab 14 Uhr durchzuführen. - An Standorten im Parkraum von Verkehrsflächen, ist, um Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren des Stumpfes zu vermeiden, ein ca. 80 cm langer Stammabschnitt bis zur endgültigen Ausfräsung (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) zu erhalten. Baumscheibeneinfassungen sowie angrenzende Wegebefestigungen, soweit sie bei den Fäll- und Rodungsarbeiten bzw. Fräsarbeiten beschädigt, gelockert oder aufgenommen wurden, sind verkehrssicher wiederherzustellen. Nicht wieder verwendbares Material ist abzufahren. Das Ersatzmaterial muss von gleicher Güte und Beschaffenheit sein. Lohn- und Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Als Ausführungsunterlage liegen das Leistungsverzeichnis und die Objektlisten und Pläne mit den genauen Standorten der zu fällenden Bäume vor. Erschwernisse jeglicher Art, wie z.B. Oberleitungen, längere Transportwege und andere, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen, werden in den Objektlisten benannt und sind als Leistungsbestandteil bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bei zu fällenden Bäumen auf sogenannten Sonderstandorten (im Kartenwerk farblich markiert) sind in der Regel besondere Arbeitsverfahren (z.B. SKT) anzuwenden. Das stückweise Absetzen der zu fällenden Bäume ist im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen als Normalfall bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Leistungsumfang kann sich durch besondere Ereignisse, wie z.B. Stürme kurzzeitig erhöhen. Die Einheitspreise der Ausschreibung werden bei Auftragserweiterungen herangezogen. Die Erfassung und Abrechnung der Bäume erfolgt nach dem Einzeldurchmesser der Stämme, dies gilt auch für mehrstämmige Bäume. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, bei erkennbarer Erhöhung der Verkehrsgefährdung einzelner oder mehrerer Bäume den Beginn der Arbeiten ganz oder teilweise vorzuziehen. Der Artenschutz ist im besonderen Maße zu berücksichtigen. Der AN verpflichtet sich, dass an jeder Baustelle mindestens ein Mitarbeiter mit Nachweis über eine Fortbildung im Bereich Artenschutz/artenschutzrechtliche Grundlagen vor Ort ist, welcher unmittelbar vor Beginn der Fällung die Bäume in Augenschein nimmt und bei Artenschutzverdacht (z.B. Nester, Höhlen) die zuständige Bauleitung unverzüglich in Kenntnis setzt. Über die weiteren Maßnahmen entscheidet dann die Bauleitung. Der Fortbildungsnachweis ist mitzuführen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstex zu entnehmen.

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Amtliche Quelle

Quelle: Vergabemarktplatz NRW (open data satellites)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Vollständiges Auftraggeberprofil

27 offene Ausschreibungen derzeit

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Land- & forstwirtschaftliche Dienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Lausitzer Grün GmbH 9 k. A. Sep 2026
Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 7 3,8 Mio. € Mai 2026
- 7 140.000 € Mai 2026
WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG 6 4,7 Mio. € Mai 2026
BENTO die Blattwerker 6 80.613 € Sep 2026

Grundlage: 634 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

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