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Germany - Road transport - Selection procedure for establishing a car sharing offer in the Blade City of Solingen

Original Deutschland - Straßentransport/-beförderung - Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

Upcoming Prior information notice

Key facts

Where
Germany Düsseldorf
CPV code The EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries. Full entry
60100000 Road transport services
Original language
German
Published
Source
via TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), verified 1 month ago
Notice number
110335-2026
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Summary

Machine-generated summary

The City of Solingen is conducting an expression of interest procedure to establish a station-based car sharing system across the city, where no such offer currently exists. This is explicitly not a public contract award under sections 97 ff. GWB. Public parking spaces will be made available via a special use permit under section 18a of the North Rhine-Westphalia Road Act, limited to eight years. The current special use fee is 1 euro per vehicle per month and may be changed by the city council. Car sharing vehicles are exempt from parking fees until at least 31 December 2026. Around 18 locations are planned, with up to two vehicles each, and bids may cover all locations or individual lots.

Description

Zur Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Systems in der Stadt Solingen wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Aktuell besteht in Solingen kein Angebot eines stationsbasierten CarSharings. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der § 97 ff. GWB handelt. Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Mitte (Innenstadt, Bahnhof Mitte, Rathaus); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Wald (Wald-Mitte, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 4 Standorte in SG-Ohligs/Merscheid (Hauptbahnhof, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Gräfrath (Ortskern, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Höhscheid (Wohnquartiere, POI); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 2 Standorte in Solingen-Aufderhöhe (Busbahnhof, Wohnquartier)

Official source

Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Last verified against TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 month ago

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