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Niemcy - Transport drogowy - Procedura wyboru w celu uruchomienia uslugi car sharing w miescie Solingen

Oryginał Deutschland - Straßentransport/-beförderung - Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

Planowany Wstępne ogłoszenie informacyjne

Najważniejsze informacje

Zamawiający
Klingenstadt Solingen
Miejsce
Niemcy Düsseldorf
Kod CPV Wspólny słownik UE dla przedmiotu zamówienia: ośmiocyfrowy kod w każdym ogłoszeniu. Pełne hasło
60100000 Usługi w zakresie transportu drogowego
Język oryginału
Niemiecki
Opublikowano
Źródło
przez TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), sprawdzono 1 miesiąc temu
Numer ogłoszenia
110335-2026
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Streszczenie

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Miasto Solingen prowadzi procedure zgloszenia zainteresowania w celu uruchomienia systemu car sharingu opartego na stacjach na terenie miasta, gdzie obecnie nie istnieje taka usluga. Wyraznie zaznaczono, ze nie jest to udzielenie zamowienia publicznego w rozumieniu paragrafow 97 i nastepnych GWB. Publiczne miejsca postojowe beda udostepnione na podstawie zezwolenia na szczegolne korzystanie z drogi zgodnie z paragrafem 18a ustawy drogowej Nadrenii Polnocnej-Westfalii, ograniczonego do oswmiu lat. Obecna oplata wynosi 1 euro za pojazd miesiecznie i rada miasta moze ja zmienic. Pojazdy car sharingu sa zwolnione z oplat parkingowych co najmniej do 31 grudnia 2026 roku. Przewidziano lacznie 18 lokalizacji, z mozliwoscia dwoch pojazdow kazda; zgloszenia moga dotyczyc wszystkich lokalizacji lub poszczegolnych czesci.

Opis

Zur Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Systems in der Stadt Solingen wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Aktuell besteht in Solingen kein Angebot eines stationsbasierten CarSharings. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der § 97 ff. GWB handelt. Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Mitte (Innenstadt, Bahnhof Mitte, Rathaus); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Wald (Wald-Mitte, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 4 Standorte in SG-Ohligs/Merscheid (Hauptbahnhof, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Gräfrath (Ortskern, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Höhscheid (Wohnquartiere, POI); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. 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Oficjalne źródło

Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ostatnia weryfikacja w TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 miesiąc temu

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