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Deutschland - Straßentransport/-befoerderung - Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

Original Deutschland - Straßentransport/-beförderung - Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

Angekündigt Vorinformation

Eckdaten

Auftraggeber
Klingenstadt Solingen
Ort
Deutschland Düsseldorf
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
60100000 Straßentransport/-beförderung
Originalsprache
Deutsch
Veröffentlicht
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
110335-2026
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Stadt Solingen fuehrt ein Interessensbekundungsverfahren zur Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Systems im Stadtgebiet durch, da derzeit kein solches Angebot besteht. Es handelt sich ausdruecklich nicht um die Vergabe eines oeffentlichen Auftrages gemaess Paragraf 97 ff. GWB. Oeffentliche Stellplaetze werden durch eine Sondernutzungserlaubnis gemaess Paragraf 18a Strassengesetz NRW bereitgestellt, die auf acht Jahre befristet ist. Die Sondernutzungsgebeuehr betraegt derzeit 1 Euro pro Fahrzeug und Monat und kann der Rat der Stadt auch waehrend der Laufzeit aendern. CarSharing-Fahrzeuge sind bis mindestens 31.12.2026 von Parkgebuehren befreit. Vorgesehen sind insgesamt 18 Standorte mit moeglichzwei Fahrzeugen je Standort; Interessenbekundungen sind fuer alle Standorte oder einzelne Lose moeglich.

Beschreibung

Zur Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Systems in der Stadt Solingen wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Aktuell besteht in Solingen kein Angebot eines stationsbasierten CarSharings. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der § 97 ff. GWB handelt. Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Mitte (Innenstadt, Bahnhof Mitte, Rathaus); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Wald (Wald-Mitte, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 4 Standorte in SG-Ohligs/Merscheid (Hauptbahnhof, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Gräfrath (Ortskern, Wohnquartiere); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 3 Standorte in Solingen-Höhscheid (Wohnquartiere, POI); Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2026 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. Interne Kennung: 2 Standorte in Solingen-Aufderhöhe (Busbahnhof, Wohnquartier)

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

Mehr von diesem Auftraggeber

Vollständiges Auftraggeberprofil

1 offene Ausschreibung derzeit

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Transportdienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Regionalverkehr Oberbayern GmbH 15 k. A. Sep 2026
Malteser Hilfsdienst gGmbH 12 12,8 Mio. € Sep 2026
Hasenkamp Internationale Transporte GmbH 9 9,5 Mio. € Sep 2026
Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH 9 k. A. Aug 2026
Egenberger GmbH & Co.KG 7 69,6 Mio. € Apr 2026

Grundlage: 753 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

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