Notices of this kind (Germany, open procedure, above the EU threshold) give a median of 31 days, half of them between 28 and 34 days, based on 84,922 notices of the last two years.
This buyer usually gives 32 days (median of its last 13 calls for tender).
Germany - Street cleaning and street sweeping services - Street and parking area cleaning plus winter service 2027
Buyer: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH; FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Country: Germany
Deadline: 9 Nov 2026, 09:00 (UTC+1)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Environment, sewage & cleaning (90610000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-strassenreinigung-und-strassenkehrdienste-strassen-und-parkflachenreinigung-sowie-winterdienst-2027-2fbcb571bd
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/695747-2026
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01
Summary
Machine-generated summary
This tender is for a works contract covering street and parking area cleaning as well as winter service. Services start on 01.01.2027 with an initial contract term of two years. The contracting authority holds the option to extend the contract first by one year and then by a further year, giving a maximum total term of four years. An extension takes effect when exercised in text form at least three months before the current term ends. The work covers streets, car parks, entrances, ramps, stairs, walking and cycling paths, building entrances, gates, emergency exits, gas cylinder installations, waste stations and public pavements. Winter service includes snow and ice clearing, spreading, round the clock weather dependent readiness, and preparation of clearing and spreading plans.
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Description
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag für die Ausführung von Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.
A. Ziele der Leistungserbringung Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt. B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen. II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik. Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören: Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln. Laubfall ist abzukehren. Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte. Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt. Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen. Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden. III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände. Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen. Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes. Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können. Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus. Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können. Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall. Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden. Wenn größere Schneemengen beseitigt werden müssen, muss der Schnee verladen und an die dafür vorgesehenen und zugewiesenen Stellen in das Südgelände abtransportiert werden. Das Anhäufen von Schneemengen auf u. a. leeren Parkplätzen oder in Kurven ist nicht gestattet. Die fachgerechte Entsorgung von Winterdienstsplitt, Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut gehört zum Leistungsumfang. Der Auftragnehmer hat dieses fachgerecht und rechtskonform zu entsorgen und dabei die einschlägigen gesetzlichen und städtischen Bestimmungen, insbesondere die städtische Abfallsatzung zu beachten. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise hierfür sind unaufgefordert in Kopie dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis für die jeweiligen Leistungen, bei denen Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut anfällt, einzurechnen. IV. Winterliche Glättebekämpfung Die Glättebekämpfung auf Verkehrsflächen dient rechtlich der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Bei einer Erststreuung ist im Regelfall mindestens 100 g/m2 Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 auszubringen. Aus Rechtsgründen sind zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes im Laufe des Einsatztages Kontrollfahrten ggf. Wiederholungsmaßnahmen oder fortlaufendes Streuen geboten. Der Auftragnehmer hat bei den kombinierten Reinigungs- und Winterdienstarbeiten das Wettergeschehen in seinem Einsatzgebiet zu beobachten. Sobald Glätte auftritt, sind die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich einzuleiten. Es ist Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Streugut zu beschaffen und in ausreichender Menge trocken einzulagern und vorzuhalten. Der Streuguteinsatz ist zu dokumentieren und nach Ende der Winterperiode dem Auftraggeber eine Aufstellung über den Verbrauch (in Tonnen) von Sand und Splitt vorzulegen. V. Schneeräumung und -streuung Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden LV
03
Terms of the procedure
How tenders are scored
Preis: 100 points
Small firms
The buyer marks this procedure as suitable for small and medium-sized firms.
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 1,744 awards for Environment, sewage & cleaning in Germany.
€1€49.6M
Median award
€381,979
Middle half of past awards
€182,915 to €855,273
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it has no mark on the scale. The official documents may state one.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it cannot be placed among the open notices of its sector. The official documents may state one.
open now in Environment, sewage & cleaning
4,697
median open notice
€495,868
Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Environment, sewage & cleaning
different companies won awards here
2,693
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
1,700
Based on 4,180 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
12.8
of those lots received a single tender
9%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
1%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.