Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 31 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 34 Tagen, auf Grundlage von 84.922 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 32 Tage (Median seiner letzten 13 Ausschreibungen).
Deutschland - Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027
Auftraggeber: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH; FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Land: Deutschland
Frist: 9 Nov 2026, 09:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Umwelt, Abwasser & Reinigung (90610000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-strassenreinigung-und-strassenkehrdienste-strassen-und-parkflachenreinigung-sowie-winterdienst-2027-2fbcb571bd
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/695747-2026
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Diese Ausschreibung betrifft einen Werkvertrag für die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie den Winterdienst. Die Leistung beginnt am 01.01.2027 mit einer regulären Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Der Auftraggeber kann den Vertrag zunächst um ein Jahr und danach um ein weiteres Jahr verlängern, sodass eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren möglich ist. Eine Verlängerung wird wirksam, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit in Textform ausgeübt wird. Die Leistungen umfassen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen, Müllstationen und öffentliche Gehwege. Der Winterdienst umfasst das Räumen von Schnee und Eis, Streuen, eine rund um die Uhr witterungsabhängige Einsatzbereitschaft sowie das Erstellen von Räum- und Streuplänen.
02
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag für die Ausführung von Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zunächst um 1 Jahr und im Anschluss daran um 1 weiteres Jahr zu verlängern (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die jeweilige Verlängerungsoption wird wirksam, wenn der Auftraggeber sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.
A. Ziele der Leistungserbringung Die Straßen- und Parkflächenreinigung sowie der Winterdienst dienen zur Erhaltung des vom Auftraggeber gewünschten Standards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes seiner Liegenschaft unter Berücksichtigung der erforderlichen Verkehrssicherheit. Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und ggf. Verfahren) und nach den gültigen Richtlinien bzw. nach den Erfordernissen und Pflegeanweisungen durchgeführt. B. Regeln, Hinweise und Informationen für die Leistungsausführung I. Allgemeine Beschreibung und Bestimmungen Es müssen Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Rampen, Treppen, Auffahrten, Großflächen auf den Werken, Geh- und Radwege, Gebäudeeingänge, Tore, Notausgänge, Gasflaschenanlagen und Müllstationen und öffentlichen Gehwege, sowie der Anschlussstraßen verkehrssicher von Schnee und Eis geräumt bzw. mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend den Festlegungen in den von ihm zur Erbringung der Leistung erstellten Räum- und Streuplänen während der winterlichen Einsatzzeit in eigener Zuständigkeit, rund um die Uhr, witterungsabhängig, das Erfordernis eines Einzeleinsatzes zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Auftraggebers und/oder der Polizei/Feuerwehr Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat sich über die zu erbringenden Leistungen und örtlichen Verhältnisse in den Straßen und Liegenschaften des Einsatzgebietes genau zu informieren und sein Personal über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu belehren und in die entsprechenden Aufgaben einzuweisen. II. Straßenreinigung inkl. Entfernen von Unkraut und Grasbewuchs Das Reinigen von Verkehrsflächen dient im Einzelfall der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Verhinderung von Rutschgefahren z. B. Laubfall, starker Gras- und Kräuterwuchs), der Hygiene und der Ästhetik. Dabei sind die gesamten Verkehrsflächen zu reinigen. Dazu gehören: Straßenkehricht, Papiere, Kunststoffe, Dosen und ähnliche Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln. Laubfall ist abzukehren. Mechanische oder thermische Entfernung von Unkraut und Gras an Bordsteinkanten und Rinnen der Straßenflächen, Rinnen und Flächen (Ritzen zwischen den Pflastersteinen) der Parkplätze sowie Randsteine und Flächen der Gehwege. Heißarbeiten mit offener Flamme sind ausdrücklich verboten. Zugelassen sind ausschließlich das Heißschaum-Verfahren sowie Heißwasser- und Heißdampfgeräte. Die Straßenreinigung wird in Absprache viermal jährlich durchgeführt. Zur winterlichen Glättebekämpfung aufgebrachtes Streugut ist zum Ende der Wintersaison abzukehren und aufzunehmen. Übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist nicht zulässig und unbedingt zu vermeiden. III. Allgemeine Vorgaben zur Durchführung eines wirksamen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Winterdienstes Nutzung und Auswertung bestmöglicher Informationen über Wetterentwicklung oder Fahrbahnzustände. Verstärkte mechanische Schneeräumung, um möglichst viel Schnee und Eis mechanisch von der Straße zu entfernen und umso weniger auf physikalisch-chemischem Wege "wegtauen" zu müssen. Die Anwendung von Salzen mit hoher Tauwirksamkeit ermöglicht durch ein optimales Verhältnis zwischen getauter Eismenge und aufgebrachter Salzmenge eine Minimierung des Streusalzeinsatzes. Sehr wesentlich zur Salzmengenreduzierung ist die konsequente Anwendung von Feuchtsalz (FS 30), mit dem deutliche Salzeinsparungen bei gleichzeitig verbesserter Wirkung (schnellere Tauwirkung, längere Liegedauer, Wirksamkeit bei tiefen Temperaturen) erreicht werden können. Möglichst frühzeitiger Winterdiensteinsatz; je früher die Streuung erfolgt (vor Festfahren des Schnees) umso geringere Streumengen reichen aus. Optimierte und strategische Einsatzplanung, um im Bedarfsfall angepasst und schnell reagieren zu können. Ständig angepasste Streumengen im Einzelfall. Streusalz soll grundsätzlich wegeabhängig ausgebracht werden. Wenn größere Schneemengen beseitigt werden müssen, muss der Schnee verladen und an die dafür vorgesehenen und zugewiesenen Stellen in das Südgelände abtransportiert werden. Das Anhäufen von Schneemengen auf u. a. leeren Parkplätzen oder in Kurven ist nicht gestattet. Die fachgerechte Entsorgung von Winterdienstsplitt, Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut gehört zum Leistungsumfang. Der Auftragnehmer hat dieses fachgerecht und rechtskonform zu entsorgen und dabei die einschlägigen gesetzlichen und städtischen Bestimmungen, insbesondere die städtische Abfallsatzung zu beachten. Die erforderlichen Entsorgungsnachweise hierfür sind unaufgefordert in Kopie dem Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Angebotspreis für die jeweiligen Leistungen, bei denen Abfall, Straßenkehricht, Laub und Streugut anfällt, einzurechnen. IV. Winterliche Glättebekämpfung Die Glättebekämpfung auf Verkehrsflächen dient rechtlich der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Bei einer Erststreuung ist im Regelfall mindestens 100 g/m2 Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 auszubringen. Aus Rechtsgründen sind zur Aufrechterhaltung des verkehrssicheren Zustandes im Laufe des Einsatztages Kontrollfahrten ggf. Wiederholungsmaßnahmen oder fortlaufendes Streuen geboten. Der Auftragnehmer hat bei den kombinierten Reinigungs- und Winterdienstarbeiten das Wettergeschehen in seinem Einsatzgebiet zu beobachten. Sobald Glätte auftritt, sind die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich einzuleiten. Es ist Splitt der Körnung 2/5 mm nach DIN 4226 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat das Streugut zu beschaffen und in ausreichender Menge trocken einzulagern und vorzuhalten. Der Streuguteinsatz ist zu dokumentieren und nach Ende der Winterperiode dem Auftraggeber eine Aufstellung über den Verbrauch (in Tonnen) von Sand und Splitt vorzulegen. V. Schneeräumung und -streuung Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden LV
03
Bedingungen des Verfahrens
Wie Angebote bewertet werden
Preis: 100 Punkte
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 1.734 Zuschläge für Umwelt, Abwasser & Reinigung (Deutschland).
1 €49,6 Mio. €
Median der Zuschlaege
384.022 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
185.215 € bis 855.664 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Umwelt, Abwasser & Reinigung
4.549
Median der offenen Bekanntmachungen
496.222 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Umwelt, Abwasser & Reinigung
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
2.693
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.700
Auf Grundlage von 4.180 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
194 neue Bekanntmachungen für Umwelt, Abwasser & Reinigung in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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