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Germany - Internet services - Establishment and operation of a gigabit network in the Amt Achterwehr

Original Deutschland - Internetdienste - Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Amt Achterwehr

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The Amt Achterwehr (Germany, Schleswig-Holstein) is awarding a concession to build and operate a gigabit broadband network providing 100 percent coverage of underserved locations, around 1090 addresses in total. The contract is divided into 8 lots: Achterwehr (41 addresses), Bredenbek (69), Felde (76), Krummwisch (24), Melsdorf (16), Ottendorf (11), Quarnbek (714) and Westensee (139). The concession includes a 7-year restriction on use period. Funding applications under the federal Gigabit Directive 2.0 and the Schleswig-Holstein state programme have been submitted, with preliminary grant approvals received. Bidders may apply for one or more lots.

Description

Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Amt Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 1090 Adressen: -> Los 1 Achterwehr: 41 Adressen -> Los 2 Bredenbek: 69 Adressen -> Los 3 Felde: 76 Adressen -> Los 4 Krummwisch: 24 Adressen -> Los 5 Melsdorf: 16 Adressen -> Los 6 Ottendorf: 11 Adressen -> Los 7 Quarnbek: 714 Adressen -> Los 8 Westensee: 139 Adressen Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 1 (Amt Achterwehr) umfasst ca. 41 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 2 (Bredenbek) umfasst ca. 69 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 3 (Felde) umfasst ca. 76 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 4 (Krummwisch) umfasst ca. 24 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 5 (Melsdorf) umfasst ca. 16 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 6 (Ottendorf) umfasst ca. 11 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 7 (Quarnbek) umfasst ca. 714 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 8 (Westensee) umfasst ca. 139 unterversorgte Adressen.

Official source

Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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