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Alemania - Servicios de Internet - Establecimiento y explotación de una red gigabit en el Amt Achterwehr

Original Deutschland - Internetdienste - Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Amt Achterwehr

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Resumen

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El Amt Achterwehr (Alemania, Schleswig-Holstein) adjudica una concesión para construir y operar una red de banda ancha gigabit que cubra al 100 por ciento las zonas con acceso insuficiente, un total de unas 1090 direcciones. El contrato se divide en 8 lotes: Achterwehr (41 direcciones), Bredenbek (69), Felde (76), Krummwisch (24), Melsdorf (16), Ottendorf (11), Quarnbek (714) y Westensee (139). El plazo de vinculación de uso es de 7 años. Se han presentado solicitudes de ayudas conforme a la directiva federal Gigabit 2.0 y al programa regional de Schleswig-Holstein, con aprobaciones provisionales recibidas. Los licitadores pueden presentarse a uno o varios lotes.

Descripción

Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Amt Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 1090 Adressen: -> Los 1 Achterwehr: 41 Adressen -> Los 2 Bredenbek: 69 Adressen -> Los 3 Felde: 76 Adressen -> Los 4 Krummwisch: 24 Adressen -> Los 5 Melsdorf: 16 Adressen -> Los 6 Ottendorf: 11 Adressen -> Los 7 Quarnbek: 714 Adressen -> Los 8 Westensee: 139 Adressen Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 1 (Amt Achterwehr) umfasst ca. 41 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 2 (Bredenbek) umfasst ca. 69 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 3 (Felde) umfasst ca. 76 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 4 (Krummwisch) umfasst ca. 24 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 5 (Melsdorf) umfasst ca. 16 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 6 (Ottendorf) umfasst ca. 11 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 7 (Quarnbek) umfasst ca. 714 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 8 (Westensee) umfasst ca. 139 unterversorgte Adressen.

Fuente oficial

Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Última verificación con TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) hace 1 mes

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