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Allemagne - Services Internet - Création et exploitation d'un réseau gigabit dans l'Amt Achterwehr

Original Deutschland - Internetdienste - Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Amt Achterwehr

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Résumé

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L'Amt Achterwehr (Allemagne, Schleswig-Holstein) attribue une concession pour la création et l'exploitation d'un réseau à large bande gigabit couvrant à 100 pour cent les zones mal desservies, soit environ 1090 adresses au total. Le marché est divisé en 8 lots : Achterwehr (41 adresses), Bredenbek (69), Felde (76), Krummwisch (24), Melsdorf (16), Ottendorf (11), Quarnbek (714) et Westensee (139). La période d'affectation est de 7 ans. Des demandes de subventions ont été déposées dans le cadre de la directive fédérale Gigabit 2.0 et du programme régional du Schleswig-Holstein, avec des décisions provisoires reçues. Ni la date limite ni la valeur estimée ne sont indiquées. Les soumissionnaires peuvent candidater pour un ou plusieurs lots.

Description

Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Amt Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 1090 Adressen: -> Los 1 Achterwehr: 41 Adressen -> Los 2 Bredenbek: 69 Adressen -> Los 3 Felde: 76 Adressen -> Los 4 Krummwisch: 24 Adressen -> Los 5 Melsdorf: 16 Adressen -> Los 6 Ottendorf: 11 Adressen -> Los 7 Quarnbek: 714 Adressen -> Los 8 Westensee: 139 Adressen Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 1 (Amt Achterwehr) umfasst ca. 41 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 2 (Bredenbek) umfasst ca. 69 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 3 (Felde) umfasst ca. 76 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 4 (Krummwisch) umfasst ca. 24 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 5 (Melsdorf) umfasst ca. 16 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 6 (Ottendorf) umfasst ca. 11 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 7 (Quarnbek) umfasst ca. 714 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 8 (Westensee) umfasst ca. 139 unterversorgte Adressen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois

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Entreprise Attributions Montant total attribué Dernière attribution
Telekom Deutschland GmbH 35 €64,5M août 2026
adesso SE 16 856 168 € août 2026
DYNACON GmbH 14 €9,0M juin 2026
Bechtle GmbH 13 €1,1M août 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 12 €3,0M juil. 2026

Sur la base de 1591 attributions avec un profil d'entreprise associé au cours des 2 dernières années.

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