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Germania - Servizi Internet - Realizzazione e gestione di una rete gigabit nell'Amt Achterwehr

Originale Deutschland - Internetdienste - Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Amt Achterwehr

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Sintesi

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L'Amt Achterwehr (Germania, Schleswig-Holstein) affida una concessione per la realizzazione e la gestione di una rete a banda larga gigabit con copertura del 100 per cento delle aree non adeguatamente servite, per un totale di circa 1090 indirizzi. L'appalto è diviso in 8 lotti: Achterwehr (41 indirizzi), Bredenbek (69), Felde (76), Krummwisch (24), Melsdorf (16), Ottendorf (11), Quarnbek (714) e Westensee (139). Il periodo di vincolo d'uso è di 7 anni. Sono state presentate domande di finanziamento ai sensi della direttiva federale Gigabit 2.0 e del programma regionale dello Schleswig-Holstein, con provisionali concessioni ricevute. Gli operatori possono candidarsi per uno o più lotti.

Descrizione

Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Amt Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 1090 Adressen: -> Los 1 Achterwehr: 41 Adressen -> Los 2 Bredenbek: 69 Adressen -> Los 3 Felde: 76 Adressen -> Los 4 Krummwisch: 24 Adressen -> Los 5 Melsdorf: 16 Adressen -> Los 6 Ottendorf: 11 Adressen -> Los 7 Quarnbek: 714 Adressen -> Los 8 Westensee: 139 Adressen Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 1 (Amt Achterwehr) umfasst ca. 41 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 2 (Bredenbek) umfasst ca. 69 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 3 (Felde) umfasst ca. 76 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 4 (Krummwisch) umfasst ca. 24 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 5 (Melsdorf) umfasst ca. 16 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 6 (Ottendorf) umfasst ca. 11 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 7 (Quarnbek) umfasst ca. 714 unterversorgte Adressen.; Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Acht Achterwehr herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 17.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 18.11.2024 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber am 22.07.2025 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 31.07.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes (Anlage 02). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Das gegenständliche Los 8 (Westensee) umfasst ca. 139 unterversorgte Adressen.

Fonte ufficiale

Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ultima verifica su TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 mese fa

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Impresa Aggiudicazioni Importo totale aggiudicato Ultima aggiudicazione
Telekom Deutschland GmbH 35 €64,5M ago 2026
adesso SE 16 856.168 € ago 2026
DYNACON GmbH 14 €9,0M giu 2026
Bechtle GmbH 13 €1,1M ago 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 12 €3,0M lug 2026

Sulla base di 1591 aggiudicazioni con profilo aziendale collegato negli ultimi 2 anni.

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