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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) verified 1 week ago Contract award

Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Grund- und Sozialbetreuung an fünf Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

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European Homecare GmbH; Hero Services gGmbH

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Description

Grund- und Sozialbetreuung an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen - verteilt auf 5 Lose Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Darmstadt (Kelley Barracks) der Stufe 3 bis zu 600 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Friedberg der Stufe 4 bis zu 800 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Fuldatal Rothwesten der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Alsfeld der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflege-bedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), -Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit drei Personen zu besetzen. In der Zeit von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist eine weitere Person einzusetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind montags bis freitags zwei Personen im Umfang von je 8 Stunden in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Kinderbetreuung - Beratung zu gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedin-gungen für den Alltag - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks

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Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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What this market pays

The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 262 awards for Health & social work in Germany.

Median award
€890,330
Middle half of past awards
€324,352 to €2.7M

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Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-

Germany

notices in the register
167
awards
90
awarded in total
€440,790

Who wins its contracts

Many suppliers
different companies won its awards
71
of the awards went to the three most frequent winners
8%
of its calls state an estimated value
0%

Based on 83 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable. Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.

Competition

tenders per lot on average (open and restricted procedures)
5.5
of those lots received a single tender
20%
of the awards went to companies based in another country
2%

As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.

Awards most often to

  1. Gies Dienstleistungen GmbH 3 awards
  2. O.K.Service GmbH 2 awards
  3. B&F Gebäudereinigung GmbH 2 awards

Market context

open now in Health & social work
1,672
median open notice
€821,119

Who wins in this market

Many suppliers

Germany · Health & social work

different companies won awards here
524
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
393

Based on 674 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable. Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.

Competition

tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.6
of those lots received a single tender
22%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
2%

As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.

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