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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen des Sozialwesens - Grund- und Sozialbetreuung an fünf Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Vergeben Deutschland Darmstadt Gesundheits- & Sozialwesen

Auftraggeber Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht das Datum dieses Zuschlags nicht. Zur offiziellen Bekanntmachung

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Zuschlag an

European Homecare GmbH; Hero Services gGmbH

Eingegangene Angebote
12 über 5 Lose

Beschreibung

Grund- und Sozialbetreuung an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen - verteilt auf 5 Lose Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Darmstadt (Kelley Barracks) der Stufe 3 bis zu 600 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Friedberg der Stufe 4 bis zu 800 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Fuldatal Rothwesten der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes; Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung entspricht die Belegung am Standort Alsfeld der Stufe 2 bis zu 400 Flüchtlinge. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflege-bedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), -Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit drei Personen zu besetzen. In der Zeit von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist eine weitere Person einzusetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind montags bis freitags zwei Personen im Umfang von je 8 Stunden in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Kinderbetreuung - Beratung zu gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedin-gungen für den Alltag - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 262 Zuschläge für Gesundheits- & Sozialwesen (Deutschland).

Median der Zuschlaege
890.330 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
324.352 € bis 2,7 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
167
Zuschläge
90
insgesamt vergeben
440.790 €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
71
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Auf Grundlage von 83 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
20%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Vergibt am häufigsten an

  1. Gies Dienstleistungen GmbH 3 Zuschläge
  2. O.K.Service GmbH 2 Zuschläge
  3. B&F Gebäudereinigung GmbH 2 Zuschläge

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen
1.672
Median der offenen Bekanntmachungen
821.119 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Gesundheits- & Sozialwesen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
524
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
393

Auf Grundlage von 674 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Leistung und Kriterien
    Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.

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