Deutschland - Arzneimittel - Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Buyer: AOK Baden-Württemberg
Country: Germany
Deadline: 20 Oct 2028, 23:59 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Medical equipment & pharmaceuticals (33600000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-arzneimittel-abschluss-von-nicht-exklusiven-rabattvertragen-gemass-130a-abs-8-sgb-v-zu-arzneimitteln-79d9b1cf0c
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/718066-2026
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The Aperlena Verdict
Open race
No supplier dominates: 33 different companies have won the last 39 comparable contracts from this buyer over 5 years. This is a genuinely open race.
Based on 39 comparable awards by this buyer in this sector over 5 years. Every verdict is recorded before the outcome and graded against the award notice.
How we score ourselves.
01
Key points
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2027 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2028. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2027 bis 31.12.2028 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren bezogen auf die laufenden Nummern der Anlage 3 zu den Teilnahmbedingungen mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd. Nr. 1: Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12)
Lfd. Nr 2: Epoetin alfa
Lfd.-Nr. 3: Epoetin beta
Lfd.-Nr. 4: Epoetin zeta
Lfd.-Nr. 5: PEG-Epoetin beta
Lfd.-Nr. 6: Glatirameracetat
Lfd.-Nr. 7: Lisdexamfetamin dimesilat in der Darreichungsform Hartkapsel exklusive Packungsgröße 30 Stk.*. *Bestandteil des Beschaffungsbedarfs sind ausschließlich die Hartkapseln in den Packungsgrößen 90 und 100 Stück. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündigen möchte, kann sie diese zum selben Beendigungszeitpunkt gegenüber allen Rabattvertragspartnern zu diesem Wirkstoff erklären und das Open-House-Verfahren zu demselben Wirkstoff aufheben. In dem Fall macht die AOK unverzüglich die Aufhebung dieses Open-House-Verfahrens für denselben Wirkstoff im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt. Alternativ ist die AOK berechtigt, zum selben Wirkstoff nach Folgebekanntmachung mit geänderten Konditionen erneut Rabattverträge zu schließen. Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2027 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2028. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.1.2027 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.11.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2027 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Das jeweilige Angebot muss spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DtVP eingehen. Die vollständigen Angebotsfristen und die damit korrespondierenden Vertragsstarts sind in der Anlage 3 vermerkt. Im Falle einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs wird die AOK allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eine aktualisierte Anlage 3 zur Verfügung stellen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2028. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2028 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die ve
Original text
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2027 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2028. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2027 bis 31.12.2028 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren bezogen auf die laufenden Nummern der Anlage 3 zu den Teilnahmbedingungen mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd. Nr. 1: Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12); Lfd. Nr 2: Epoetin alfa; Lfd.-Nr. 3: Epoetin beta; Lfd.-Nr. 4: Epoetin zeta; Lfd.-Nr. 5: PEG-Epoetin beta; Lfd.-Nr. 6: Glatirameracetat; Lfd.-Nr. 7: Lisdexamfetamin dimesilat in der Darreichungsform Hartkapsel exklusive Packungsgröße 30 Stk.*. *Bestandteil des Beschaffungsbedarfs sind ausschließlich die Hartkapseln in den Packungsgrößen 90 und 100 Stück. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündigen möchte, kann sie diese zum selben Beendigungszeitpunkt gegenüber allen Rabattvertragspartnern zu diesem Wirkstoff erklären und das Open-House-Verfahren zu demselben Wirkstoff aufheben. In dem Fall macht die AOK unverzüglich die Aufhebung dieses Open-House-Verfahrens für denselben Wirkstoff im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt. Alternativ ist die AOK berechtigt, zum selben Wirkstoff nach Folgebekanntmachung mit geänderten Konditionen erneut Rabattverträge zu schließen. Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2027 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2028. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.1.2027 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.11.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2027 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Das jeweilige Angebot muss spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DtVP eingehen. Die vollständigen Angebotsfristen und die damit korrespondierenden Vertragsstarts sind in der Anlage 3 vermerkt. Im Falle einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs wird die AOK allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eine aktualisierte Anlage 3 zur Verfügung stellen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2028. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2028 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen).
02
Terms of the procedure
Small firms
The buyer does not mark this procedure as suitable for small and medium-sized firms.
As the official notice states them.
03
Bid or no-bid?
Six questions before you commit a team. Under each one, what the register holds on it. The answers are yours.
Can I bid?
Open procedure: any interested supplier may submit a bid. Above the EU threshold: open to companies from any EU country.
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 318 awards for Medical equipment & pharmaceuticals in Germany.
€2€224.6M
Median award
€381,155
Middle half of past awards
€216,000 to €1.0M
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it has no mark on the scale. The official documents may state one.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
of the awards went to the three most frequent winners
15%
of its calls state an estimated value
0%
Based on 52 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
8.7
of those lots received a single tender
21%
of the awards went to companies based in another country
4%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
20256
20267
One dot per award, on the day it was signed, sized by its value. A ring is an award with no published value.
This buyer has no award history in this sector yet. Usual winners, Medical equipment & pharmaceuticals - Germany
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it cannot be placed among the open notices of its sector. The official documents may state one.
open now in Medical equipment & pharmaceuticals
8,512
median open notice
€300,000
Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Medical equipment & pharmaceuticals
different companies won awards here
809
of the awards went to the three most frequent winners
9%
buyers awarded contracts here
448
Based on 1,532 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
12.2
of those lots received a single tender
16%
of the awards went to companies based in another country
7%
of the tenders came from another country
6%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.