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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Tag Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - Verhandlungsverfahren Fläche E1 im GVZ JadeWeserPort

Offen Deutschland Weser-Ems Unterstützende Transportdienste

Auftraggeber Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

95 Tage für Anträge

Eckdaten

Teilnahmeanträge bis
11:00 (UTC+1)
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Heute
  3. Frist 103 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend

Angebotsfrist

102 Tage von der Veröffentlichung bis zur Frist

Länger als üblich

Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, verhandlungsverfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 29 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 32 Tagen, auf Grundlage von 2.689 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. Die Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG vergibt im Verhandlungsverfahren die Fläche E1, ca. 264.000 m2 Gewerbefläche im angrenzenden Güterverkehrszentrum (GVZ). Die Vergabe erfolgt durch Erbbaurechtsverträge (bis zu 50 Jahre inklusive Optionen, mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb von Gebäuden) oder Mietverträge. anzusiedelnde Unternehmen müssen ein- und ausgehende Seegüter bearbeiten, lagern oder transportieren oder damit verbundene hafenaffine Dienstleistungen erbringen; vorrangig sind Unternehmen mit Bezug zu Containern beziehungsweise containerisierten Gütern gemeint. Es gilt eine ausdrückliche Betriebspflicht.

Beschreibung

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 264.000 m² (im Folgenden: Fläche E1) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb von hafenaffinen Logistikimmobilien mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden. Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen beschäftigen. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart (hafenaffine Ansiedlung). Vorrangig sollen jedoch Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung, der Lagerung und/oder dem Transport von Containern / containerisierten Gütern befassen. Auf der Fläche E1 sollen ein oder mehrere Unternehmen für gewerbliche Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten und einer maximalen Laufzeit (inkl. Optionen) von bis zu 50 Jahren) oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ist nur möglich, wenn der jeweilige Bieter erhebliche eigene Investitionen durch Bauwerke und Anlagen auf der Fläche tätigen wird. Soweit die Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages nicht vorliegen, kommt der Abschluss eines Mietvertrages in Betracht. Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen beschäftigen. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart (hafenaffine Ansiedlung). Vorrangig sollen jedoch Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung, der Lagerung und/oder dem Transport von Containern / containerisierten Gütern befassen. Der (dann) Vertragspartner wird vertraglich verpflichtet werden, die von ihm angebotenen Dienstleistungen Kunden diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen. Der (dann) Vertragspartner errichtet und betreibt das jeweilige Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Grundstücksvertrags und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebs. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich. Auf der Fläche E1 hat der jeweilige Ansiedler eine hafenaffine Ansiedlung i.S.d. der vorstehenden Ausführungen zu errichten. Die Ansiedlung hat demnach die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen: a) Pflicht zum dauerhaften Betrieb der Fläche E1 zur Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen; b) Pflicht zur Errichtung der vertrag verbindlich festzulegenden hierfür erforderlichen Bauwerke und Anlagen und c) Entgelt i.H.v. mind. 7,00 EUR/m²/Jahr (wertgesichert). Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrags als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.

Bedingungen des Verfahrens

Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren nicht als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Bieten oder nicht bieten?

Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.

  1. Zuerst prüfen:

    Erfüllen wir jedes Eignungskriterium?

    Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber verhandelt die Bedingungen mit den zugelassenen Unternehmen.

    Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.

  2. Ihre Einschätzung:

    Können wir das mit dem vorhandenen Team leisten?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  3. Ihre Einschätzung:

    Haben wir zwei vergleichbare Referenzen?

    Vergleichbare Leistungen liegen im Bereich Unterstützende Transportdienste.

  4. Spricht für Sie:

    Reicht die Frist für ein ordentliches Angebot?

    Noch 95 Tage, davon 69 Arbeitstage.

  5. Ihre Einschätzung:

    Bleibt beim voraussichtlichen Zuschlagspreis eine Marge?

    In diesem Land werden solche Aufträge meist für 236.310 € bis 1,5 Mio. € vergeben.

  6. Ihre Einschätzung:

    Kennen wir diesen Auftraggeber?

    Der Auftraggeber hat 3 Bekanntmachungen im Register und noch kein Muster bei den Gewinnern.

Kann ich bieten?

  • Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber verhandelt die Bedingungen mit den zugelassenen Unternehmen. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
  • Nachweise aus einem anderen EU-Land? Gleichwertige Nachweise in eCertis prüfen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 46 Zuschläge für Unterstützende Transportdienste (Deutschland).

Median der Zuschlaege
612.447 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
236.310 € bis 1,5 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
3

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Unterstützende Transportdienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
IBRo Versandservice GmbH 4 10,3 Mio. € Jun 2026
Westtours-Reisen GmbH 3 336.000 € Feb 2026
DB Vertrieb GmbH 3 Mai 2026
SMS medipool GmbH 2 3,4 Mio. € Aug 2026
JENOPTIK Robot GmbH 2 1,4 Mio. € Mai 2026

Grundlage: 136 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

2 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Unterstützende Transportdienste
435
Median der offenen Bekanntmachungen
528.222 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Unterstützende Transportdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
120
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
107

Auf Grundlage von 136 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
8%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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