Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 31 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 34 Tagen, auf Grundlage von 84.607 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 32 Tage (Median seiner letzten 13 Ausschreibungen).
Deutschland - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033
Auftraggeber: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH; FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Land: Deutschland
Frist: 10 Nov 2026, 09:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-fur-unternehmen-recht-marketing-consulting-einstellungen-druck-und-sicherheit-rahm-e52f7909d4
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/697310-2026
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen und schreibt Werkschutzleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für 2027-2033 aus. Auf dem Gelände arbeiten rund 1.600 Beschäftigte, hinzu kommen über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler jährlich sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag, unmittelbar benachbart entsteht das Forschungsbauvorhaben FAIR. Die Auftragnehmer müssen Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten einhalten, Personen, Gebäude, Anlagen und Werte schützen, den geordneten Zutritt sichern, bei der Gefahrenabwehr mitwirken und rund um die Uhr Anlaufstelle sein. Wesentlich ist der Einsatz geeignetem, geschultem Stammpersonal in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung.
02
Beschreibung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag. Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf Grundprinzip und Einzelabrufe Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3). Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken. Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden. Leistungsebenen Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG. Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen. Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend. Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht. Abrufverfahren und Reaktionszeiten Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an. Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen. Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen. Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform. Flexibilität und Leistungsänderungen Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann: - FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus), - die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben, - Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6, - Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert. Zusatz- und Sonderleistungen Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3). Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
03
Bedingungen des Verfahrens
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 843 Zuschläge für Unternehmensdienstleistungen (Deutschland).
1 €208,0 Mio. €
Median der Zuschlaege
376.080 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
101.400 € bis 1,1 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Unternehmensdienstleistungen
4.388
Median der offenen Bekanntmachungen
205.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Unternehmensdienstleistungen
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.843
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.114
Auf Grundlage von 2.700 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
8%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
139 neue Bekanntmachungen für Unternehmensdienstleistungen in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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