Los anuncios de este tipo (Alemania, procedimiento abierto, por encima del umbral de la UE) dan una mediana de 31 días, la mitad entre 28 y 34 días, según 84.922 anuncios de los dos últimos años.
Este comprador suele dar 32 días (mediana de sus últimas 13 licitaciones).
Deutschland - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033
Órgano de contratación: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH; FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
País: Alemania
Plazo: 10 nov. 2026, 09:00 (UTC+1)
Procedimiento: Procedimiento abierto
Sector (CPV): Servicios empresariales (79000000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-dienstleistungen-fur-unternehmen-recht-marketing-consulting-einstellungen-druck-und-sicherheit-rahm-c18785870b
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/701019-2026
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Descripción
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag. Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.
Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf Grundprinzip und Einzelabrufe Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3). Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken. Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden. Leistungsebenen Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG. Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen. Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend. Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht. Abrufverfahren und Reaktionszeiten Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an. Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen. Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen. Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform. Flexibilität und Leistungsänderungen Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann: - FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus), - die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben, - Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6, - Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert. Zusatz- und Sonderleistungen Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3). Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
02
Condiciones del procedimiento
Pymes
El comprador indica que este procedimiento es adecuado para pequeñas y medianas empresas.
Seis preguntas antes de comprometer a un equipo. Debajo de cada una, lo que el registro sabe de ella. Las respuestas son tuyas.
¿Puedo presentarme?
Procedimiento abierto: cualquier proveedor interesado puede presentar oferta. Por encima del umbral europeo: abierta a empresas de cualquier país de la UE.
El comprador tiene muy pocas adjudicaciones propias en este sector, así que este es el rango de las últimas 845 adjudicaciones de Servicios empresariales en Alemania.
1 €208,0 M €
Importe mediano
376.080 €
Mitad central de las adjudicaciones anteriores
102.800 € a 1,1 M €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) no publica ningún importe para este anuncio, así que no tiene marca en la escala. Puede que los documentos oficiales lo indiquen.
Importes de adjudicacion segun los publican las fuentes oficiales. Uselos como guia, no como regla: el alcance, los lotes y la duracion varian entre contratos.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) no publica ningún importe para este anuncio, así que no se puede situar entre los anuncios abiertos del sector. Puede que los documentos oficiales lo indiquen.
abiertos ahora en Servicios empresariales
4.439
anuncio abierto mediano
216.000 €
Quién gana en este mercado
Muchos proveedores
Alemania · Servicios empresariales
empresas distintas ganaron adjudicaciones aquí
1.828
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
3%
compradores adjudicaron contratos aquí
1.115
Según 2.704 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
8,6
de esos lotes recibieron una sola oferta
8%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
3%
de las ofertas llegaron de otro país
5%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
O sigue solo su código CPV, Servicios a empresas: legislación, mercadotecnia, asesoría, selección de personal, imprenta y seguridad: un correo cuando lleguen licitaciones nuevas bajo él, sin cuenta.