Deutschland - Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Acheteur: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services de réparation & d'entretien (50700000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-einrichtungen-in-gebauden-vorbeugende-wartungsachkundeprufung-in-10-losen-fur-8875e38e88
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/483801-2026
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01
Description
Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Dach&Fach unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 01 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Elektro unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 02 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen,Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Die DGUV V3 Prüfung ist alle 3 Jahre einzukalkulieren und in Abstimmung mit dem AG im Zuge der SV-Prüfung durchzuführen. Die Ersatzstromversorgungsanlagen sind, wenn sie mit flüssigem Treibstoff betrieben werden, mit Heizöl nach DIN 51603-1 zu betreiben. Ein Betrieb mit Diesel nach DIN EN 590 ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass es FAME-frei ist, also keinen Bio-Anteil enthält. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Brandschutz unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 03 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftaggebers zu richten. Für Brandschutztüren sind führend die Herstellervorgaben zu beachten. Für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind die Anforderungen nach VdS zu Berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Sanitär unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 04 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Je Liegenschaft ist jährlich die Trinkwasserhygieneprüfung nach VDI6023 und TrinkwV durchzuführen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Heizung unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 05 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Nutzungsspezifisch unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten,, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 6 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Nach DGUV 202-044 und GUV V A1 sind Sportanlagen und -geräte ist durch eine befähigte Person, eine umfassende und detaillierte Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die Anforderungen der Hersteller sind hier zu berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Lüftung/Klima unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 07 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei der ersten Wartung der raumlufttechnischen Anlagen sind die besondere Leistungen gemäß 5.4.7. der Leistungsbeschreibung durchzuführen und in den Folgewartungen zu berücksichtigen. Bei den regelmäßigen Wartungstätigkeiten sind die Anforderungen an die VDI6022 zu berücksichtigen. Nach der EU-VO 517/2014 sowie ergänzend die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die ist qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
L'acheteur a trop peu d'attributions dans ce secteur : voici la fourchette des 320 dernières attributions pour Services de réparation & d'entretien (Allemagne).
4 €22,6 M €
Montant median
431 809 €
Moitié centrale des attributions passées
227 259 € à 954 135 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) ne publie aucun montant pour cet avis, il n'a donc pas de repère sur l'échelle. Les documents officiels peuvent l'indiquer.
Montants attribues tels que publies par les sources officielles. A titre indicatif : le perimetre, les lots et la duree varient d'un marche a l'autre.
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Allemagne
avis dans le registre
86
attributions
49
Qui remporte ses marchés
Nombreux fournisseurs
entreprises différentes ont remporté ses attributions
42
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
9%
de ses appels d'offres indiquent une valeur estimée
0%
D'après 43 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
6,6
de ces lots ont reçu une seule offre
14%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
4%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
ouverts en ce moment, Services de réparation & d'entretien
4 748
avis ouvert médian
249 261 €
Qui remporte les marchés ici
Nombreux fournisseurs
Allemagne · Services de réparation & d'entretien
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
894
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
4%
acheteurs ont attribué des marchés ici
504
D'après 1 213 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
2,9
de ces lots ont reçu une seule offre
26%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
2%
des offres venaient d'un autre pays
1%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
05
Historique des modifications
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