Deutschland - Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Zamawiający: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Kraj: Niemcy
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Usługi naprawcze i konserwacyjne (50700000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-einrichtungen-in-gebauden-vorbeugende-wartungsachkundeprufung-in-10-losen-fur-8875e38e88
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/483801-2026
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Opis
Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Dach&Fach unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 01 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Elektro unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 02 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen,Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Die DGUV V3 Prüfung ist alle 3 Jahre einzukalkulieren und in Abstimmung mit dem AG im Zuge der SV-Prüfung durchzuführen. Die Ersatzstromversorgungsanlagen sind, wenn sie mit flüssigem Treibstoff betrieben werden, mit Heizöl nach DIN 51603-1 zu betreiben. Ein Betrieb mit Diesel nach DIN EN 590 ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass es FAME-frei ist, also keinen Bio-Anteil enthält. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Brandschutz unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 03 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftaggebers zu richten. Für Brandschutztüren sind führend die Herstellervorgaben zu beachten. Für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind die Anforderungen nach VdS zu Berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Sanitär unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 04 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Je Liegenschaft ist jährlich die Trinkwasserhygieneprüfung nach VDI6023 und TrinkwV durchzuführen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Heizung unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 05 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Nutzungsspezifisch unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten,, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 6 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Nach DGUV 202-044 und GUV V A1 sind Sportanlagen und -geräte ist durch eine befähigte Person, eine umfassende und detaillierte Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die Anforderungen der Hersteller sind hier zu berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Lüftung/Klima unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 07 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei der ersten Wartung der raumlufttechnischen Anlagen sind die besondere Leistungen gemäß 5.4.7. der Leistungsbeschreibung durchzuführen und in den Folgewartungen zu berücksichtigen. Bei den regelmäßigen Wartungstätigkeiten sind die Anforderungen an die VDI6022 zu berücksichtigen. Nach der EU-VO 517/2014 sowie ergänzend die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die ist qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Zawsze weryfikuj szczegóły w oficjalnym ogłoszeniu.
Zamawiający ma w tej branży za mało własnych rozstrzygnięć, dlatego pokazujemy przedział ostatnich rozstrzygnięć (320) w branży Usługi naprawcze i konserwacyjne w kraju: Niemcy.
4 €22,6 mln €
Mediana wartosci
431 809 €
Środkowa połowa wcześniejszych rozstrzygnięć
od 227 259 € do 954 135 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) nie publikuje wartości tego ogłoszenia, dlatego nie ma go na skali. Wartość mogą podawać oficjalne dokumenty.
Wartości udzielonych zamówień według publikacji źródeł urzędowych. Traktuj je orientacyjnie: zakres, części i czas trwania różnią się między umowami.
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Niemcy
ogłoszeń w rejestrze
86
rozstrzygnięć
49
Kto wygrywa jego zamówienia
Wielu dostawców
liczba różnych firm, które zdobyły jego zamówienia
42
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
9%
udział postępowań z podaną wartością szacunkową
0%
Na podstawie 43 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
6,6
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
14%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
4%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
4%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
504
Na podstawie 1 213 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,9
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
26%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
2%
udział ofert z innego kraju
1%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
05
Historia zmian
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