Deutschland - Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Stazione appaltante: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Paese: Germania
Procedura: Procedura aperta
Settore (CPV): Servizi di riparazione e manutenzione (50700000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-einrichtungen-in-gebauden-vorbeugende-wartungsachkundeprufung-in-10-losen-fur-8875e38e88
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/483801-2026
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01
Descrizione
Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Dach&Fach unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 01 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Elektro unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 02 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen,Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Die DGUV V3 Prüfung ist alle 3 Jahre einzukalkulieren und in Abstimmung mit dem AG im Zuge der SV-Prüfung durchzuführen. Die Ersatzstromversorgungsanlagen sind, wenn sie mit flüssigem Treibstoff betrieben werden, mit Heizöl nach DIN 51603-1 zu betreiben. Ein Betrieb mit Diesel nach DIN EN 590 ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass es FAME-frei ist, also keinen Bio-Anteil enthält. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Brandschutz unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 03 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftaggebers zu richten. Für Brandschutztüren sind führend die Herstellervorgaben zu beachten. Für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind die Anforderungen nach VdS zu Berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Sanitär unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 04 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Je Liegenschaft ist jährlich die Trinkwasserhygieneprüfung nach VDI6023 und TrinkwV durchzuführen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Heizung unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 05 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Nutzungsspezifisch unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten,, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 6 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Nach DGUV 202-044 und GUV V A1 sind Sportanlagen und -geräte ist durch eine befähigte Person, eine umfassende und detaillierte Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die Anforderungen der Hersteller sind hier zu berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Lüftung/Klima unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 07 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei der ersten Wartung der raumlufttechnischen Anlagen sind die besondere Leistungen gemäß 5.4.7. der Leistungsbeschreibung durchzuführen und in den Folgewartungen zu berücksichtigen. Bei den regelmäßigen Wartungstätigkeiten sind die Anforderungen an die VDI6022 zu berücksichtigen. Nach der EU-VO 517/2014 sowie ergänzend die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die ist qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Il committente ha troppo poche aggiudicazioni proprie in questo settore: questo è l'intervallo delle ultime 320 aggiudicazioni per Servizi di riparazione e manutenzione (Germania).
4 €22,6 Mln €
Importo mediano
431.809 €
Metà centrale delle aggiudicazioni passate
da 227.259 € a 954.135 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) non pubblica alcun importo per questo avviso, che quindi non ha un segno sulla scala. I documenti ufficiali potrebbero indicarlo.
Importi di aggiudicazione come pubblicati dalle fonti ufficiali. Da usare come riferimento, non come regola: oggetto, lotti e durata variano tra i contratti.
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Germania
avvisi nel registro
86
aggiudicazioni
49
Chi vince i suoi appalti
Molti fornitori
aziende diverse hanno vinto i suoi appalti
42
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
9%
delle sue gare indicano un valore stimato
0%
Sulla base di 43 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
6,6
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
14%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
4%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.
aperti ora in Servizi di riparazione e manutenzione
4.635
avviso aperto mediano
261.252 €
Chi vince in questo mercato
Molti fornitori
Germania · Servizi di riparazione e manutenzione
aziende diverse hanno vinto appalti qui
894
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
4%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
504
Sulla base di 1.213 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
2,9
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
26%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
2%
delle offerte veniva da un altro paese
1%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.
05
Cronologia delle modifiche
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