Deutschland - Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Órgano de contratación: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
País: Alemania
Procedimiento: Procedimiento abierto
Sector (CPV): Servicios de reparación y mantenimiento (50700000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-einrichtungen-in-gebauden-vorbeugende-wartungsachkundeprufung-in-10-losen-fur-8875e38e88
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/483801-2026
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Descripción
Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler
Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Dach&Fach unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 01 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Elektro unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 02 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen,Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Die DGUV V3 Prüfung ist alle 3 Jahre einzukalkulieren und in Abstimmung mit dem AG im Zuge der SV-Prüfung durchzuführen. Die Ersatzstromversorgungsanlagen sind, wenn sie mit flüssigem Treibstoff betrieben werden, mit Heizöl nach DIN 51603-1 zu betreiben. Ein Betrieb mit Diesel nach DIN EN 590 ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass es FAME-frei ist, also keinen Bio-Anteil enthält. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Brandschutz unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 03 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftaggebers zu richten. Für Brandschutztüren sind führend die Herstellervorgaben zu beachten. Für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind die Anforderungen nach VdS zu Berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Sanitär unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 04 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Je Liegenschaft ist jährlich die Trinkwasserhygieneprüfung nach VDI6023 und TrinkwV durchzuführen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Heizung unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 05 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Nutzungsspezifisch unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten,, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 6 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Nach DGUV 202-044 und GUV V A1 sind Sportanlagen und -geräte ist durch eine befähigte Person, eine umfassende und detaillierte Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die Anforderungen der Hersteller sind hier zu berücksichtigen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Lüftung/Klima unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 07 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei der ersten Wartung der raumlufttechnischen Anlagen sind die besondere Leistungen gemäß 5.4.7. der Leistungsbeschreibung durchzuführen und in den Folgewartungen zu berücksichtigen. Bei den regelmäßigen Wartungstätigkeiten sind die Anforderungen an die VDI6022 zu berücksichtigen. Nach der EU-VO 517/2014 sowie ergänzend die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die ist qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen.; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen; Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Verifica siempre los detalles en el anuncio oficial.
El comprador tiene muy pocas adjudicaciones propias en este sector, así que este es el rango de las últimas 320 adjudicaciones de Servicios de reparación y mantenimiento en Alemania.
4 €22,6 M €
Importe mediano
431.809 €
Mitad central de las adjudicaciones anteriores
227.259 € a 954.135 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) no publica ningún importe para este anuncio, así que no tiene marca en la escala. Puede que los documentos oficiales lo indiquen.
Importes de adjudicacion segun los publican las fuentes oficiales. Uselos como guia, no como regla: el alcance, los lotes y la duracion varian entre contratos.
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Alemania
anuncios en el registro
86
adjudicaciones
49
Quién gana sus contratos
Muchos proveedores
empresas distintas ganaron sus adjudicaciones
42
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
9%
de sus licitaciones indican un valor estimado
0%
Según 43 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
6,6
de esos lotes recibieron una sola oferta
14%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
4%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
abiertos ahora en Servicios de reparación y mantenimiento
4.748
anuncio abierto mediano
249.261 €
Quién gana en este mercado
Muchos proveedores
Alemania · Servicios de reparación y mantenimiento
empresas distintas ganaron adjudicaciones aquí
897
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
4%
compradores adjudicaron contratos aquí
506
Según 1.217 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
2,9
de esos lotes recibieron una sola oferta
26%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
2%
de las ofertas llegaron de otro país
1%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
05
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