Germany - Snow clearing - Winter service in the town area of Kaarst
Buyer: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Country: Germany
Estimated value: €762,500
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Environment, sewage & cleaning (90620000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-schneeraumung-winterdienst-im-stadtgebiet-kaarst-6678440566
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/781833-2025
Bidding is closed. An award or a correction on this notice: an email when the register sees it.
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The City of Kaarst awarded a contract for winter maintenance services across various areas of the town, including clearing and gritting pavements, carriageways along municipal green spaces without pavements, pedestrian crossings, pedestrian zones, the town hall forecourt (market areas), fire brigade sites and car parks. The town is divided into 5 gritting districts and 1 gritting area. Salt and other de-icing agents were generally not permitted, except in exceptional weather conditions or at dangerous spots. The use of grit or granulate had to be included in the unit prices. The contract was awarded to Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG and Expert-Gebäudeservice for EUR 177,965.56 on 30 October 2025, which is 77% below the estimated value of EUR 762,500.
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Description
Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet Kaarst: Erläuterungen: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen, Rathausvorplätze (Marktflächen), Gelände der Feuerwehren sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. ... Fortsetzung der Erläuterungen unter "Beschreibung der Beschaffung"
... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
of the awards went to the three most frequent winners
20%
Based on 15 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
9.8
of those lots received a single tender
0%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
202513
20262
One dot per award, on the day it was signed, sized by its value. A ring is an award with no published value.
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
1,698
Based on 4,173 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
12.8
of those lots received a single tender
9%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
1%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
06
Procedure facts
Awarded 180% above the estimate of the same lots.
Facts that procurement researchers and journalists track across public records. None of them is evidence of wrongdoing: each has ordinary explanations, such as a specialised market, an urgent need or a short list of qualified suppliers.