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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Vergabebekanntmachung

Deutschland - Schneeräumung - Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst

Vergeben Deutschland Düsseldorf Umwelt, Abwasser & Reinigung

Auftraggeber Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin

177.966 € Zuschlagswert

Eckdaten

Vergeben
Geschätzter Wert
762.500 €
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
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Zuschlag an

Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG; Expert-Gebäudeservice

Zuschlagswert
177.966 € 180% über dem Schätzwert derselben Lose
Zuschlagsdatum
Eingegangene Angebote
64 über 6 Lose
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Stadt Kaarst vergab einen Vertrag über Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet, darunter das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen, dem Rathausvorplatz (Marktflächen), Geländen der Feuerwehren sowie Parkplätzen. Das Stadtgebiet ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Salz und andere auftauende Stoffe waren grundsätzlich nicht erlaubt, nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen. Die Beschaffung des Streugutes war in die Einheitspreise einzukalkulieren. Den Auftrag erhielten die Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG und Expert-Gebäudeservice für EUR 177.965,56 am 30. Oktober 2025, 77% unter dem geschätzten Wert von EUR 762.500.

Beschreibung

Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet Kaarst: Erläuterungen: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen, Rathausvorplätze (Marktflächen), Gelände der Feuerwehren sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. ... Fortsetzung der Erläuterungen unter "Beschreibung der Beschaffung" ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 1.726 Zuschläge für Umwelt, Abwasser & Reinigung (Deutschland).

Dieser Zuschlag
177.966 €
Geschätzter Wert
762.500 €
Median der Zuschlaege
385.594 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
184.186 € bis 855.664 €

Der Zuschlag ist kleiner als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
29
Zuschläge
19
insgesamt vergeben
5,1 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
15
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
20%

Auf Grundlage von 15 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
9,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

1 offene Ausschreibung derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Umwelt, Abwasser & Reinigung
6.215
Median der offenen Bekanntmachungen
354.545 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Umwelt, Abwasser & Reinigung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
2.716
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.696

Auf Grundlage von 4.163 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Verfahrensfakten

  • Zuschlag 180% über dem Schätzwert derselben Lose.

Fakten, die Beschaffungsforscher und Journalisten in öffentlichen Registern verfolgen. Keiner davon belegt ein Fehlverhalten: Jeder hat gewöhnliche Erklärungen, etwa einen spezialisierten Markt, einen dringenden Bedarf oder wenige geeignete Anbieter.

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