Deutschland - Rechnungslegung und -prüfung - Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
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CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Rechnungslegung und -prüfung - Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
Buyer: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Country: Germany
Estimated value: €15,030,000
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Business services (79210000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-rechnungslegung-und-prufung-rahmenvereinbarungen-uber-die-durchfuhrung-von-deckungsprufungen-gemass-44-fb84bd307a
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/666338-2026
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Description
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG). Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit mehr als einem Unternehmen abzuschließen. Hierzu wird die Auftraggeberin pro Los mindestens einem Angebot, je nach Angebotslage bis zu drei Angeboten den Zuschlag erteilen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland betreiben. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.; Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben. Soweit eine Pfandbriefbank das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreibt, fällt eine Deckungsprüfung bei dieser Pfandbriefbank in Los 2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pfandbriefbank auch das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland betreibt. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Always verify details on the official notice.
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