Germany - Medical aids - Contract pursuant to Section 127 (1) SGB V for the supply of breast prostheses (product group 37) to insured persons of AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
OriginalDeutschland - Medizinische Hilfsmittel - Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Brustprothesen der Produktgruppe 37
Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Medical aids - Contract pursuant to Section 127 (1) SGB V for the supply of breast prostheses (product group 37) to insured persons of AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Buyer: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Medical equipment & pharmaceuticals (33196000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-medizinische-hilfsmittel-vertrag-gemass-127-abs-1-sgb-v-fur-die-versorgung-der-versicherten-der-aok-rh-6b7f43713e
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/134080-2026
We email you if the deadline moves or a correction is published. Free.
Log in
01
Summary
Machine-generated summary
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, a German statutory health insurer, intends to conclude a contract under Section 127 (1) SGB V for the supply of breast prostheses (product group 37 of the aids directory) to its insured persons in the Rhineland-Palatinate and Saarland region. The contract covers supply free of extra charges, including related services. No guaranteed quantities. Suppliers must meet requirements for adequate, purpose-appropriate supply and provide a prequalification certificate. This is not a public procurement under the GWB; expressions of interest may be submitted after the deadline.
02
Description
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 (Brustprothesen) abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die mehrkostenfreie Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln der der Produktuntergruppe 37 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Anforderungen des jeweils aktuell geltenden Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V stellen die Mindestvoraussetzungen für die abzugebenden Hilfsmittel dar. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge. Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts. Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, da für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet. Die Übermittlung der Angebote soll per Mail, an mailto:johanna.jung@rps.aok.de, erfolgen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Always verify details on the official notice.
Last verified against TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 month ago