Deutschland - Medizinische Hilfsmittel - Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Brustprothesen der Produktgruppe 37
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Medizinische Hilfsmittel - Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Brustprothesen der Produktgruppe 37
Auftraggeber: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Medizintechnik & Arzneimittel (33196000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-medizinische-hilfsmittel-vertrag-gemass-127-abs-1-sgb-v-fur-die-versorgung-der-versicherten-der-aok-rh-6b7f43713e
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/134080-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die mehrkostenfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Brustprothesen der Produktgruppe 37 des Hilfsmittelverzeichnisses einschließlich aller damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen. Eine bestimmte Abgabemenge ist nicht garantiert. Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung erfüllen und ein Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle vorweisen. Der Vertrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des GWB, die Vergabeverordnung gilt nicht. Vertragsbeitritte sind auch nach Abschluss möglich. Kein geschätzter Wert und keine Frist angegeben.
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Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 (Brustprothesen) abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die mehrkostenfreie Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln der der Produktuntergruppe 37 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Anforderungen des jeweils aktuell geltenden Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V stellen die Mindestvoraussetzungen für die abzugebenden Hilfsmittel dar. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge. Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts. Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, da für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet. Die Übermittlung der Angebote soll per Mail, an mailto:johanna.jung@rps.aok.de, erfolgen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
69 neue Bekanntmachungen für Medizintechnik & Arzneimittel in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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