Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Juristische Dienste - Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht
Buyer: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Country: Germany
Estimated value: €4,680,000
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Public administration services (75231000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-juristische-dienste-dokumentation-von-gerichtsentscheidungen-fur-das-bundesverwaltungsgericht-f11ff8db45
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/350389-2026
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Description
Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)