Germany - Telephone and data transmission services - Supply, setup and service of telephony and provider services for the City of Aachen, Lot 1: Telephony services
OriginalDeutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 1: Telefonie Leistungen
Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Telephone and data transmission services - Supply, setup and service of telephony and provider services for the City of Aachen, Lot 1: Telephony services
Buyer: Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Postal & telecommunications services (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-lieferung-einrichtung-service-von-telefonie-und-provider-le-cf9fd458c5
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/349750-2026
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Summary
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The City of Aachen intends to conclude an EVB-IT framework agreement for the provision of fixed-network telephony. The services are divided into two lots, each awarded to one company. This notice concerns Lot 1 only: provision, migration, operation and further development of a central VoIP and Unified Communications platform, including an integrated contact centre solution, with a hybrid architecture combining an on-premise enterprise VoIP platform in the provider's data centre with a scalable UC and collaboration solution. Lot 2 covers provider services including the SIP trunk. Further details, values and deadlines are in the tender documents on the procurement portal.
02
Description
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Festnetztelefonie für die Stadt Aachen. Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt . Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden in gesonderten Projekträumen veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen und Tätigkeiten, die zur vollständigen Durchführung der Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge erforderlich sind.
Los 1 umfasst die Bereitstellung, Migration, den Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer zentralen VoIP- und Unified Communications-Plattform für die Stadt Aachen einschließlich einer integrierten Contact Center Lösung. Der Auftragnehmer verantwortet ein hochverfügbares, skalierbares und sicheres Gesamtsystem, das in die bestehende IT, Netzwerk und Rechenzentrumsinfrastruktur integriert wird. Der Auftraggeber verfolgt einen hybriden Systemarchitektur- und Lösungsansatz für das zu-künftige VoIP/UC-TK-System. Ziel ist die Kombination einer hochverfügbaren, on-premise betriebenen Enterprise-VoIP-Plattform mit einer hochverfügbaren und hochskalierbaren Unified-Communication- und Collaboration-Lösung in einer integrierten Gesamtarchitektur. Die Enterprise-VoIP-Call-Control-Komponente ist innerhalb der Rechenzentrumsinfrastruktur des Dienstleisters des AG, zu installieren und zu betreiben. Die Anbindung an das öffentliche Telefonnetz erfolgt über eine zentral bereitgestellte, redundant ausgelegte SBC-Infrastruktur im selben Rechenzentrumsverbund. In Los 2 (Provider-Leistungen) wird der Leistungsumfang des zentralen SIP-Trunks definiert, der durch den Auftragnehmer von Los 2 bereitgestellt werden muss. Die Redundanz der zentralen Call-Control ist innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsbereiche (RZ1 und RZ2) so auszugestalten, dass der Ausfall einzelner Komponenten oder Rechenzentrumsbereiche nicht zum vollständigen Ausfall der Sprachkommunikation führt. Eine geografische Redundanz über mehrere Rechenzentrumsstandorte hinweg ist nicht Gegenstand dieser Anforderung. Die Lösung soll herstellerunabhängig und ohne proprietäre Clustermechanismen realisierbar sein. Erforderlich ist ausschließlich die grundsätzliche Fähigkeit zur hochverfügbaren Auslegung und zur logischen Verteilung der Komponenten innerhalb der vorhandenen Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Unified-Communication-Funktionalitäten sind als skalierbare Hybrid- oder Cloud-Lösung bereitzustellen. Sofern Komponenten als Cloud-Service betrieben werden, sind diese in einem Rechenzentrum innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu betreiben. Die Gesamtarchitektur muss so ausgelegt sein, dass zusätzliche Dienste - insbesondere Contact Center Funktionalitäten - sowohl als On-Premises-Komponente als auch als Cloud-basierter Service (CCaaS) integrierbar sind. Die Integration hat über offene, dokumentierte und herstellerunabhängige Schnittstellen zu erfolgen. Technische Mindestanforderungen - VoIP-Plattform Die zu liefernde Enterprise-VoIP-Plattform muss mindestens folgende Kapazitäten für den Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 4.000 IP-Tischtelefone - bis zu 5.000 Softphones (geplant ist eine größere Migration von IP-Tischtelefon zu Softphone während der Vertragslaufzeit) - für mindestens 1.000 Smartphones und ca. 1.000 iPads - mindestens 1.200 analoge Anschlüsse über standardisierte Analog-VoIP-Gateways - zentrale SBC-Funktion für den SIP-Trunk mit mindestens 600 gleichzeitigen Gesprächen, skalierbar um mindestens 400 weitere Gespräche Zusätzlich sind ausreichend Systemressourcen einzuplanen, um eine Skalierung von mindestens 20 % der genannten Kapazitäten ohne grundlegende Systemerweiterung zu ermöglichen. Die Gateway- und SBC-Komponenten müssen über offene SIP-/SRTP-basierte Schnittstellen integrierbar sein. Die Lösung darf keine proprietären Abhängigkeiten erzeugen und muss interoperabel zu marktüblichen VoIP- und UC-Systemen sein. Die Architektur ist so auszulegen, dass innerhalb der zentralen wie auch dezentralen IP-Struktur keine Engpässe hinsichtlich Bandbreite, Session-Kapazität oder Sprachqualität entstehen. Eine angemessene Ressourcenplanung für Signalisierung, Medienverarbeitung und Verschlüsselung ist durch den AN sicherzustellen. Technische Mindestanforderungen - Unified Communication Die zu liefernde Unified-Communication-Plattform muss mindestens folgende Funktionen im Parallelbetrieb unterstützen: - mindestens 5.000 Teilnehmer für Instant Messaging und Präsenz - Integration externer Videokonferenzplattformen (z. B. Zoom) - optional Erweiterbarkeit um Audio-, Video- und Webkonferenzfunktionen mit gemeinsamer Dokumentenbearbeitung Ergänzende Mehrwertdienste Zusätzlich werden ergänzende Mehrwertdienste und deren Funktionalitäten zur Unterstützung einer effizienteren Kommunikation gefordert. Dies erfolgt durch die Integration der nachfolgend aufgeführten Dienste: - Contact Center Funktionalität (On-Prem oder CCaaS) o Kapazitäten mit 150 Agenten und 30 Supervisoren - Computer Telefonie Integration (CTI) - Voicemail-System - Zentrales IP-DECT-System - Administration und Management Standorte und Kategorisierung: Die VoIP /UC Plattform soll zukünftig ca. 280 Standorte der Stadt Aachen versorgen. Die Standorte lassen sich funktional wie folgt kategorisieren: - Zentrale Standorte mit direkter TK Anbindung o Größere Verwaltungs- und Organisationseinheiten mit unmittelbarer Anbindung an das zentrale VoIP /UC System. - Dezentrale Standorte o Kleinere und mittlere Standorte mit Anbindung über das Datennetz bzw. Provider Anschlüsse, einschließlich Sonder- und Außenstellen. Die Lösung ist standortübergreifend einheitlich zu betreiben (z.B. Rufnummernplan, Administration, Service Prozesse). Die geschätzte Abnahmemenge Los 1 beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 5.060.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 6.100.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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