Germany - Telephone and data transmission services - AMENDMENT NOTICE for Lot 3 - Service concession to connect underserved areas (grey spots) of the Rhein-Sieg-Kreis district to a gigabit broadband network with an investment subsidy
OriginalDeutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG zu Los 3 - Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Rhein-Sieg-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Telephone and data transmission services - AMENDMENT NOTICE for Lot 3 - Service concession to connect underserved areas (grey spots) of the Rhein-Sieg-Kreis district to a gigabit broadband network with an investment subsidy
Buyer: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Postal & telecommunications services (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-anderungsbekanntmachung-zu-los-3-dienstleistungskonzession-zu-bab9e0782d
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/153933-2026
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Summary
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The Rhein-Sieg-Kreis district in Germany is awarding a service concession for the construction and operation of gigabit broadband networks and the provision of end-customer services in underserved areas known as grey spots. The buyer is the Rhein-Sieg-Kreis as the granting authority. Funding is sought under the federal Gigabit funding programme 2.0, with co-financing from the state, and support takes the form of an investment subsidy covering the profitability gap. Telecommunications companies may bid.
02
Description
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Details siehe Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD3AB/documents.
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Gebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bis spätestens 31.10.2026 vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Der Umfang des Loses betrug bisher 229 Adressen. Der Konzessionsgeber hat bereits am 07.01.2025 EU-weit bzw. am 08.01.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch bereits ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau im Gebiet von Los 3 (Königswinter) während des laufenden Verfahrens wurden diese Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung und zu Los 3 hinzugenommen. Der Umfang des Loses beträgt jetzt 402 Adressen (anstelle von bisher 229 Adressen). Die Veränderung des Ausbaugebiets in Los 3 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Details siehe Vergabeunterlagen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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