Germany - Electricity, heating, solar and nuclear energy - Supply of electric energy, green electricity for various consumption points of public administration bodies in Schleswig-Holstein
OriginalDeutschland - Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - Lieferung von elektrischer Energie Ökostrom für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Electricity, heating, solar and nuclear energy - Supply of electric energy, green electricity for various consumption points of public administration bodies in Schleswig-Holstein
Buyer: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Country: Germany
Deadline: 29 Oct 2026, 10:00 (UTC+1)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Petroleum, fuel & energy (09300000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-elektrizitat-heizung-sonnen-und-kernenergie-lieferung-von-elektrischer-energie-okostrom-fur-diverse-a-5fac4a3b33
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/657455-2026
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Awardedpending
01
Summary
Machine-generated summary
The tender covers the supply of electrical energy as full electricity supply, consisting of 100 percent green electricity, for the consumption points named in the tender documents belonging to public administration bodies in the federal state of Schleswig-Holstein. The electricity delivered must come entirely from renewable sources such as hydropower, wind, solar radiation, geothermal energy and biomass, including biogas, landfill gas and sewage gas. Nuclear or fossil-based electricity does not qualify. The procurement is divided into 2 lots covering around 499 consumption points with an annual total consumption of about 4.3 GWh. Actual consumption during the supply period may deviate from reference-year figures.
02
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber. Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Für die Prüfung des Toleranzbandes werden die tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers gemeinsam betrachtet. Soweit innerhalb eines Auftraggebers unterschiedliche Preis- oder Messgruppen bestehen, werden deren Verbrauchsmengen für die Prüfung des Toleranzbandes zusammengefasst. Verbrauchsabweichungen innerhalb des Toleranzbandes führen zu keiner gesonderten Mehr- oder Mindermengenabrechnung. Eine gesonderte Mehr- oder Mindermengenabrechnung kann ausschließlich für Verbrauchsmengen erfolgen, die außerhalb des vorstehend festgelegten Toleranzbandes liegen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird auf Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Betrachtung des Toleranzbandes erfolgt für jeden Teilnehmer gesondert. Maßgeblich ist die Summe der tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers im Verhältnis zu dessen Gesamt-Referenzmenge. Ein Ausgleich von Mehr- oder Minderverbräuchen zwischen verschiedenen Teilnehmern desselben Loses findet nicht statt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
Stadt Niebüll, Gemeinde Leck, Amt Südtondern mit ca. 234 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 2,6 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden; Gemeinden des Amtes Südtondernmit ca. 265 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 1,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die maximal beziehbare Energiemenge beträgt für das Lieferjahr 2027 je Auftraggeber 150 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Unabhängig hiervon beträgt die absolute Höchstmenge der im Rahmen des jeweiligen Loses insgesamt beziehbaren Energie 150 % der für das betreffende Los ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge. Der Mengenbereich zwischen 110 % und 150 % der jeweiligen Gesamt-Referenzmenge gehört nicht zum Toleranzband und wird nach den Regelungen zur Mehrmengenabrechnung abgerechnet. Die vorstehenden Höchstmengen stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen zum Toleranzband und der sonstigen Vertragsbestimmungen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit Erreichen der für das jeweilige Los festgelegten absoluten Höchstmenge können aus der Rahmenvereinbarung keine weiteren Liefermengen zu den Bedingungen dieser Ausschreibung verlangt werden
Can I bid?
Open procedure: any interested supplier may submit a bid. Above the EU threshold: open to companies from any EU country.