Germany - Printers and plotters - Output management / document processing systems
Buyer: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG); Karl-Hansen-Klinik GmbH
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Office & computing machinery (30232100)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-drucker-und-plotter-outputmanagement-kdf-systeme-878f933fd4
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/431200-2026
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01
Summary
Machine-generated summary
The buyers are the Medical Center for Health Bad Lippspringe gGmbH (MZG Westfalen) and the Karl-Hansen-Klinik GmbH, both part of the MZG corporate group, a non-profit operator of clinics and institutes for rehabilitation, acute medicine, care, outpatient services, medical supplies, teaching and research, owned by the town of Bad Lippspringe and a support association. Through a single-partner framework agreement, the contractor is to take over operation of printers and multifunction devices. Devices will be rented and operated under a full-service arrangement covering repairs, maintenance and support. The goal is an economical, standardised managed print service with uniform devices and up-to-date, secure data protection and IT security standards.
02
Description
Die beiden Auftraggeber (Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - und Karl-Hansen-Klinik GmbH) sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Gesellschafter sind die Stadt Bad Lippspringe (94 % der Anteile) und der Verein zur Förderung des MZG (6 % der Anteile). Die Durchführung des Verfahrens liegt beim MZG. Es ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die Auftraggeber beauftragen mit der ausgeschriebenen Ein-Partner-Rahmenvereinbarung den Auftragnehmer, den Betrieb der Drucker und Multifunktionsgeräte (Dokumentenverarbeitungsgeräte) an einen externen Dienstleister auszulagern: Die von den Auftraggebern benötigten Dokumentenverarbeitungsgeräte sollen gemietet und auf der Grundlage einer Full-Service-Vereinbarung betrieben werden. Reparaturen, Wartungen und Supportleistungen sind dabei im Einklang mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Teil B) festgelegt. Welche Dokumentenverarbeitungsgeräte benötigt werden und welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B) einschließlich den Vorgaben des Preisblatts (Anlage B.1) und dem Anforderungskatalog (Anlage B.2). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die Hard- und Software zu den in dem Preisblatt ausgewiesenen Konditionen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung mietweise bereit. Ziel ist die Einführung eines wirtschaftlichen, standardisierten und qualitativ hochwertigen Managed-Print-Service unter Einsatz aktueller Technologien. Dokumentenverarbeitungsgeräte und Konfigurationen sind zu vereinheitlichen. Datenschutz und IT-Sicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen; dieser ist den Auftraggebern regelmäßig - auch ohne Änderungen - transparent darzustellen und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu überführen und diesen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (48 Monate) sicherzustellen. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Der Bestand der Rahmenvereinbarung sowie andere Einzelbestellungen bleiben hiervon unberührt. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 342 awards for Office & computing machinery in Germany.
€1,000€80.8M
Median award
€381,170
Middle half of past awards
€194,356 to €817,271
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it has no mark on the scale. The official documents may state one.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
Based on 1017 awards with a linked company profile over the last 2 years.
05
Market context
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it cannot be placed among the open notices of its sector. The official documents may state one.
open now in Office & computing machinery
3,156
median open notice
€96,000
Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Office & computing machinery
different companies won awards here
586
of the awards went to the three most frequent winners
8%
buyers awarded contracts here
592
Based on 1,017 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.6
of those lots received a single tender
24%
of the awards went to companies based in another country
2%
of the tenders came from another country
3%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
06
Change history
Every time an official source republished this notice with different content. We watch every source we index, including regional copies of the same notice.
Scope and criteria
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