Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Construction services - A1, BW Hochstrasse B, Weigh-in-Motion system
Buyer: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Country: Germany
Deadline: 22 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Architecture & engineering services (71500000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-dienstleistungen-im-bauwesen-a1-bw-hochstrasse-b-weigh-in-motionanlage-91627efd47
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/611036-2026
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Deadlineopen for 18 days
Awardedpending
01
Summary
Machine-generated summary
The contracting authority in Germany is procuring the design and implementation of a weigh-in-motion system on bridge BW Hochstrasse B (structure number 4907 593) on the A1. The system will continuously record axle loads of vehicles crossing the bridge, across all six lanes (three per direction), as part of inspections of the bridge's tendons. Sensors are to be milled into the roadway, with lane closures planned so at least one lane per direction stays open; milling work should preferably take place at night. Monitoring runs initially for 2 years, extendable twice by 1 year each. Hardware must be vandal-proof, and a data portal is required.
02
Description
A1, BW Hochstraße B (4907 593) Weigh-in-Motionanlage
A1, BW Hochstraße B (Bauwerksnummer 4907 593), Weigh-in-Motionanlage Gegenstand der Leistung ist die Konzeption und Durchführung einer Wiegeanlage zur kontinuierlichen Aufzeichnung der überfahrenden Achslasten auf dem Bauwerk. Im Zuge einer allgemeinen Betrachtung des Bauwerks bezüglich der Spannstähle sind die Achslasten aufzuzeichnen um ein kontinuierliches zeitabhängiges Bauteilverhalten zu dokumentieren: -Im Zuge weitreichender Prüfungen an dem genannten Bauteil sind die Einwirkungsgrößen auf das Bauwerk mit aufzuzeichnen. Hierzu ist eine Wiegeanlage innerhalb der 6 Fahrspuren (2x3 Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen) zu installieren. Die Überwachung erfolgt zunächst für einen festen Zeitraum von 2 Jahren. Eine Verlängerung des Monitorings ist jeweils zweimal um 1 Jahr möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Verlängerung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden, sofern die Messanlage aufgrund des Rückbaus der Brücke oder aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich ist - etwa, wenn festgestellt wird, dass keine Drahtbrüche aufgezeichnet werden. Die Messsensoren sollen nach technischen Richtlinien auf dem Bauwerk in die Fahrbahn eingefräst werden sodass die Achsgewichte des Verkehrs uneingeschränkt zeitlich und örtlich aufgezeichnet werden. Hierzu sind alle notwendigen Sicherungs- und Sperrungsmaßnahmen zu planen und zu beantragen und durchzuführen. Beim Einbau der Sensoren sind die abschnittsweisen Montageabschnitte so abzustimmen, dass mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtungaufrechterhalten wird. Um die verkehrstechnischen Einschränkungen möglichst zu minimieren ist es sinnvoll die Fräsarbeiten innerhalb von Nachtschichten durchzuführen. Die Hardware zur Aufzeichnung der Daten soll vandalismussicher aufgestellt werden. Dabei ist freigestellt ob die technischen Anlagen innerhalb des Hohlkastens aufgestellt werden oder in einem Container unterhalb des Bauwerks. Es ist ein Datenportal aufzustellen, auf dem die aktuellen Rohdaten dauerhaft zugänglich gemacht sind, allerdings so, dass die Daten richtig interpretierbar sind. Darüber hinaus sind die Daten in aufbereiteter Form quartalsmäßig als PDF und Xlsx Datei an den Bauherrn zu übergeben. Zudem ist im Falle eines allgemeinen Stromausfalls dafür zu sorgen, dass die Daten weiterhin aufgezeichnet werden. Es soll kurzfristig ein Notsystem zugeschaltet werden, welches eine Notstromzufuhr zur sukzessiven Aufzeichnung für mindestens 24h garantiert. Der Zugang zu den Hohlkästen findet über Zugangsöffnungen an den Unterseiten statt. Diese Öffnungen sind teilweise mittels Hubarbeitsbühnen oder Treppentürmen erreichbar. Voraussichtlich werden 4 Treppentürme als Grundzugangseinheiten eingerichtet. Sämtliche Arbeiten sind über Hubarbeitsbühnen mit entsprechend geschultem Personal durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei sämtlichen Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - hier vorrangig die ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen) -, den DGUV Grundsatz 308-008 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Always verify details on the official notice.
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