Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Operation of canteens - VPB/2BB/DN001 - Award via managed catering at the Prenzlau location
Buyer: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Hotel, restaurant & catering services (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-vpb2bbdn001-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-prenzlau-b9a1e3dca4
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/160498-2026
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The Aperlena Verdict
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keine Angaben leads with 50% of the last 4 comparable contracts, but 3 different suppliers have won here in 5 years. Worth a serious look.
Based on 4 comparable awards by this buyer in this sector over 5 years. Every verdict is recorded before the outcome and graded against the award notice.
How we score ourselves.
01
Summary
Machine-generated summary
The German Armed Forces (Bundeswehr) are procuring the managed operation of the casino (canteen/mess facility) at the Uckermark Barracks in Prenzlau, Germany. The contractor provides an attractive gastronomic offer including troop-oriented meals, using its own goods and personnel planning. The contract runs five years with two optional one-year extensions; performance is scheduled to start on 1 October 2026, though this date is not guaranteed and may shift. The contractor receives a monthly fee stated in its bid, keeps revenue generated, and the fee may be reduced if income plus fee exceed operating costs. Premises and facility management are provided free of charge by the buyer.
02
Description
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Uckermark-Kaserne Prenzlau (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 1. Oktober 2026 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck und des Kassensystems. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche"). Am Standort halten sich ca. 600 Personen auf (sog. "Nutzungsberechtigte"); der vergleichbare Umsatz in der bewirtschafteten Betreuung in der Vergangenheit betrug durchschnittlich ca. EUR 145.000 p.a. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Erfahrungswert, der der Orientierung dienen soll. Es werden ausdrücklich keine Zusicherungen gemacht. Das Frühstück muss montags bis freitags als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags mit zwei unterschiedlichen Hauptgerichten (ergänzt durch Imbissgerichte), davon ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags ab dem späten Nachmittag zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN: • Kaffeespezialitäten- und Heißgetränkeautomat • Kaltgetränkeautomat • Zigarettenautomat Neben dem Kasinobetrieb ist bei Bedarf Verpflegung von anderer Seite, eine Form der Gemeinschaftsverpflegung, durch den AN anzubieten. Für Leistungen der Verpflegung von anderer Seite wird eine separate Vergütung gezahlt und ein eigener Vertrag über den Leistungsgegenstand geschlossen. Die Verpflegung von anderer Seite umfasst Mahlzeiten für bis zu 10 Verpflichtete freitagsabends, an Wochenenden und Brückentagen sowie an Feiertagen. Eine Mindestteilnehmerzahl oder ein Mindestumsatz aus der Verpflegung von anderer Seite werden nicht zugesagt. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Based on 4 awards with a linked company profile over the last 5 years.
04
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