TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)verified 1 week agoContract notice
Germany - Sports facility construction works - Investor competition, tennis facility - Leisure and commercial enterprise of the town of Mülheim-Kärlich
OriginalDeutschland - Bauarbeiten für Sportanlagen - Investorenwettbewerb Tennisanlage - Freizeit-/Wirtschaftsunternehmen der Stadt Mülheim-Kärlich
Germany - Sports facility construction works - Investor competition, tennis facility - Leisure and commercial enterprise of the town of Mülheim-Kärlich
Buyer: Stadt Mülheim-Kärlich
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Construction work (45212200)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-bauarbeiten-fur-sportanlagen-investorenwettbewerb-tennisanlage-freizeit-wirtschaftsunternehmen-der-st-62b36823ac
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/554763-2025
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01
Summary
Machine-generated summary
The town of Mülheim-Kärlich intends to sell the buildings of an existing tennis facility and to lease the underlying land through an hereditary building rights contract. The site covers 9,469 square metres and includes a tennis hall with integrated sanitary and changing rooms, attached catering facilities and four outdoor tennis courts. An expert valuation sets the building value at 135,000 euros and the land value at 405,000 euros; the ground lease rent may not fall below 5 percent of the standard land value. The facility is leased until 31 August 2026. After a participation competition, the contracting authority conducts a negotiated procedure based on sections 3a EU and 3b of the VOB/A, with the works categorised as sports facility construction.
02
Description
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißen-thurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt. Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Mülheim, Flur 25, Parz. Nr. 486/4, 9.469 m², auf dem sich eine Tennisanlage mit einer Tennishalle mit integrierten Sanitär- / Umkleideräumen und angeschlossener Gastronomie sowie vier Außentennisspielplätzen be-findet. Das Objekt ist noch bis zum 31.08.2026 verpachtet. Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt, die bestehende Tennisanlage zu veräußern und das Grundstück über einen Erbbaupachtvertrag zu verpachten. Zur Bewertung der Anlage ist deshalb ein Gutachten über den Verkehrswert beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mayen eingeholt worden, das einen Gebäudewert von 135.000,00 Euro und einen Bodenwert von 405.000,00 Euro vorsieht. Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebäude der Tennisanlage zu veräußern sowie für den Grund und Boden einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Wobei aus rechtlichen Gründen der Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes nicht unterschreiten darf. Bei der Leistung werden keine Anforderungen im Bereich der Daseinsfürsorge übertragen, so dass es sich nicht um einen Bauauftrag nach der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung handelt. Zur Strukturierung des Verfahrens führt die Vergabestelle nach der Durchführung eines Teil-nahmewettbewerbs ein Verhandlungsverfahren angelehnt an nach §§ 3a EU Abs. 2 Nr. 1 a) und c) i.V.m. 3b Abs. 3 VOB/A durch.
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißen-thurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt. Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Mülheim, Flur 25, Parz. Nr. 486/4, 9.469 m², auf dem sich eine Tennisanlage mit einer Tennishalle mit integrierten Sanitär- / Umkleideräumen und angeschlossener Gastronomie sowie vier Außentennisspielplätzen be-findet. Das Objekt ist noch bis zum 31.08.2026 verpachtet. Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt, die bestehende Tennisanlage zu veräußern und das Grundstück über einen Erbbaupachtvertrag zu verpachten. Zur Bewertung der Anlage ist deshalb ein Gutachten über den Verkehrswert beim Gutachter-ausschuss für Grundstückswerte in Mayen eingeholt worden, das einen Gebäudewert von 135.000,00 Euro und einen Bodenwert von 405.000,00 Euro vorsieht. Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebäude der Tennisanlage zu veräußern sowie für den Grund und Boden einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Wobei aus rechtlichen Gründen der Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes nicht unterschreiten darf. Weiterhin wird der Stadt Mülheim-Kärlich ein vorrangiges Ankaufsrecht für jeglichen Verkaufsfall eingeräumt. Das Ankaufsrecht berechtigt den Ankaufsberechtigten, das Grundstück/Objekt im Falle eines Verkaufs durch den Verkäufer zum vom Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes festgestellten Wert zu erwerben. Das Ankaufsrecht wird vor Zuschlag durch ein dingliches Recht (z. B. eine unbefristete Auflassungsvormerkung) abgesichert. Der Energieausweis ist beantragt. Die folgenden Kriterien werden im Rahmen des sich anschließenden Wettbewerbs maßgeblich sein: • Nutzungswunsch der Stadt: sportliche Nutzung der Anlage, mit Weiterführung von mindestens einem Tennisplatz in der Halle, sowie Fortführung des Gastronomiebereiches, Ertüchtigung der Anlage zumindest in einen gebrauchsfähigen Zustand (siehe Details im Gutachten). • Kaufpreis für die Tennishalle (Gebäude): wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt und darf aus rechtlichen Gründen 135.000,00 € netto nicht unterschreiten. • Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt. Die konkrete Laufzeit bleibt den Verhandlungsgesprächen vorbehalten. Die angebotene Laufzeit muss jedoch mindestens 10 Jahre betragen. Erbbauzins: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt, wird 5 % jedoch nicht unterschreiten, vgl. auch Gutachten. Hinweis: Der hier einzutragende Prozentsatz dient der Vergleichbarkeit und Wer-tung der Angebote. Der zu entrichtende Erbbauzins wird grundsätzlich an eine Preisindexklausel gebunden werden. Weiterhin behält sich die Stadt Mülheim-Kärlich vor, den jährlichen Erbbauzins anzupassen, soweit durch Realisierung weiteren Planungsrechtes eine Bodenwertsteigerung erzielt wird. In diesem Fall wird der dann gültige Bodenrichtwert die bisherige Bemessungsgrundlage ersetzen. • Im Hinblick auf das festzusetzende Planungsrecht sollen folgende Festsetzungen als unzulässig angegeben werden: o Vergnügungsstätten (insbesondere in Form von Spiel- und Automatenhallen, Spielcasinos, Wettbüros, Wettannahmestellen Nachtlokalen, Sexshops) o Bordellbetriebe und vergleichbare Nutzungen, in denen der gewerbsmäßigen Prostitution nachgegangen wird (z.B. Privatclubs/ Swinger-Clubs, Kontaktsau-men, Anbahnungsgaststätten) o Religionsgemeinschaften. Bewerben können sich auch Bieter-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Investor, Hallenbetreiber und Planungsbüros. Erfahrungen zur Planung und Führung eines Tennishallenbetriebes sind von Vorteil. Es wird ein Konzept zur möglichen Ertüchtigung sowie zum Weiterbetrieb der Halle erwartet. Im Konzept sollten die Sanierungsmaßnahmen beschrieben werden. Die Gestaltung des Weiterbetriebes ist ebenso in einem Konzept zu beschreiben.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
awarded to IFH Energie und Umwelt GmbH & Co. KG€310,967
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Market context
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Who wins in this market
Many suppliers
Germany · Construction work
different companies won awards here
12,402
of the awards went to the three most frequent winners
1%
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3,003
Based on 27,432 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
6.3
of those lots received a single tender
7%
of the awards went to companies based in another country
1%
of the tenders came from another country
1%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.