TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)verified 1 week agoContract award
Deutschland - Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör - Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten
Deutschland - Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör - Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten
Buyer: Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei
Country: Germany
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Clothing & footwear (18100000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-arbeitskleidung-besondere-arbeitsbekleidungen-und-zubehor-lieferung-von-sonderbekleidung-fur-die-traine-919fde0f50
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/335483-2026
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Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten der Bayerischen Polizei in sechs Losen: Los 1: Combat-Shirt
Los 2: Softshell-Jacke
Los 3: Winterjacke, Los 4 Combat-Hose und Kniepolster
Los 5: Ringerstiefel
Los 6: Schuh (leicht)
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden w
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Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten der Bayerischen Polizei in sechs Losen: Los 1: Combat-Shirt, Los 2: Softshell-Jacke, Los 3: Winterjacke, Los 4 Combat-Hose und Kniepolster, Los 5: Ringerstiefel, Los 6: Schuh (leicht)
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 380 Paar Ringerstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.; Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (leicht). Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 180 Paar Schuhe (leicht). Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 330 Paar Schuhe (leicht). Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 28 awards for Clothing & footwear in Germany.
€102,000€4.1M
Median award
€371,461
Middle half of past awards
€275,819 to €693,305
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it has no mark on the scale. The official documents may state one.
Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.
of the awards went to the three most frequent winners
37%
of its calls state an estimated value
17%
Based on 19 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
3.0
of those lots received a single tender
30%
of the awards went to companies based in another country
7%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
of the awards went to the three most frequent winners
9%
buyers awarded contracts here
102
Based on 222 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable.
Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.
Competition
tenders per lot on average (open and restricted procedures)
4.4
of those lots received a single tender
16%
of the awards went to companies based in another country
6%
of the tenders came from another country
15%
As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.
05
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Scope and criteria
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