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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Österreich - Dienstleistungen des Bestattungswesens - Bergung und Überführung von Leichen im Fall einer Obduktion nach der Strafprozessordnung

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Beschreibung

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 1 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eisenstadt-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 2 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eisenstadt (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 3 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Güssing.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 4 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Jennersdorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 5 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mattersburg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 6 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Neusiedl am See.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 7 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Oberpullendorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 8 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Oberwart.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 9 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Rust (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 10 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Feldkirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 11 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hermagor.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 12 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Klagenfurt Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 13 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Klagenfurt Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 14 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Veit an der Glan.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 15 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Spittal an der Drau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 16 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Villach Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 17 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Villach Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 18 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Völkermarkt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 19 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wolfsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 20 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Amstetten.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 21 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Baden.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 22 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bruck an der Leitha.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 23 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gänserndorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 24 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gmünd.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 25 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hollabrunn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 26 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Horn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 27 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Korneuburg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 28 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Krems an der Donau (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 29 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Krems (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 30 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Lilienfeld.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 31 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Melk.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 32 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mistelbach.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 33 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mödling.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 34 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Neunkirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 35 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Pölten (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 36 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Pölten (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 37 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Scheibbs.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 38 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Tulln.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 39 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Waidhofen an der Thaya.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 40 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Waidhofen an der Ybbs (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 41 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wiener Neustadt (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 42 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wiener Neustadt (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 43 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Zwettl.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 44 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Braunau am Inn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 45 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eferding.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 46 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Freistadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 47 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gmunden.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 48 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Grieskirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 49 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kirchdorf an der Krems.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 50 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Linz-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 51 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Linz (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 52 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Perg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 53 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Ried im Innkreis.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 54 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Rohrbach.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 55 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Schärding.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 56 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Steyr-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 57 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Steyr (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 58 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Urfahr-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 59 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Vöcklabruck.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 60 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wels-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 61 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wels (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 62 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hallein.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 63 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Salzburg-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 64 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Salzburg (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 65 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Johann im Pongau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 66 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Tamsweg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 67 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Zell am See.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 68 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bruck-Mürzzuschlag.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 69 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Deutschlandsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 70 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Graz-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 71 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Graz (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 72 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hartberg-Fürstenfeld.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 73 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Leibnitz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 74 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Leoben.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 75 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Liezen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 76 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Murau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 77 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Murtal.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 78 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Südoststeiermark.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 79 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Voitsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 80 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Weiz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 81 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Imst.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 82 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Innsbruck-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 83 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Innsbruck-Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 84 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kitzbühel.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 85 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kufstein.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 86 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Landeck.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 87 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Lienz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 88 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Reutte.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 89 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Schwaz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 90 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bludenz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 91 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bregenz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 92 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Dornbirn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 93 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Feldkirch.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 94 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wien.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 30 Zuschläge für Sonstige gemeinschaftliche Dienste (Österreich).

Median der Zuschlaege
179.009 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
15.744 € bis 468.784 €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz.; Bundesbeschaffung GmbH

Österreich

Bekanntmachungen im Register
8
Zuschläge
2

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Sonstige gemeinschaftliche Dienste
951
Median der offenen Bekanntmachungen
348.324 €

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