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Österreich - Dienstleistungen des Bestattungswesens - Bergung und Überführung von Leichen im Fall einer Obduktion nach der Strafprozessordnung

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Opis

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 1 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eisenstadt-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 2 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eisenstadt (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 3 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Güssing.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 4 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Jennersdorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 5 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mattersburg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 6 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Neusiedl am See.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 7 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Oberpullendorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 8 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Oberwart.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 9 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Rust (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 10 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Feldkirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 11 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hermagor.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 12 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Klagenfurt Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 13 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Klagenfurt Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 14 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Veit an der Glan.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 15 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Spittal an der Drau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 16 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Villach Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 17 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Villach Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 18 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Völkermarkt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 19 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wolfsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 20 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Amstetten.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 21 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Baden.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 22 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bruck an der Leitha.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 23 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gänserndorf.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 24 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gmünd.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 25 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hollabrunn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 26 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Horn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 27 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Korneuburg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 28 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Krems an der Donau (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 29 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Krems (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 30 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Lilienfeld.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 31 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Melk.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 32 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mistelbach.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 33 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Mödling.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 34 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Neunkirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 35 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Pölten (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 36 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Pölten (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 37 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Scheibbs.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 38 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Tulln.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 39 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Waidhofen an der Thaya.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 40 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Waidhofen an der Ybbs (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 41 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wiener Neustadt (Land).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 42 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wiener Neustadt (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 43 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Zwettl.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 44 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Braunau am Inn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 45 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Eferding.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 46 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Freistadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 47 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Gmunden.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 48 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Grieskirchen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 49 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kirchdorf an der Krems.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 50 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Linz-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 51 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Linz (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 52 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Perg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 53 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Ried im Innkreis.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 54 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Rohrbach.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 55 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Schärding.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 56 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Steyr-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 57 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Steyr (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 58 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Urfahr-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 59 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Vöcklabruck.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 60 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wels-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 61 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wels (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 62 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hallein.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 63 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Salzburg-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 64 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Salzburg (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 65 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Sankt Johann im Pongau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 66 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Tamsweg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 67 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Zell am See.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 68 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bruck-Mürzzuschlag.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 69 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Deutschlandsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 70 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Graz-Umgebung.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 71 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Graz (Stadt).; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 72 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Hartberg-Fürstenfeld.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 73 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Leibnitz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 74 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Leoben.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 75 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Liezen.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 76 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Murau.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 77 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Murtal.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 78 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Südoststeiermark.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 79 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Voitsberg.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 80 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Weiz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 81 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Imst.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 82 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Innsbruck-Land.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 83 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Innsbruck-Stadt.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 84 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kitzbühel.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 85 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Kufstein.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 86 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Landeck.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 87 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Lienz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 88 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Reutte.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 89 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Schwaz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 90 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bludenz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 91 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Bregenz.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 92 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Dornbirn.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 93 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Feldkirch.; Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist im Los 94 die Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen nach staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktionen in der Region Wien.

Oficjalne źródło

Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Auftraggeber ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesministerin für Justiz.; Bundesbeschaffung GmbH

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