Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler im Landkreis Biberach
Auftraggeber: Gemeinde Uttenweiler
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 6.203.299 €
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-in-uttenweiler-im-landkreis-biberach-454d09f65f
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/688210-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Uttenweiler vergibt den Betrieb des auf ihrem Gebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetzes. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über die Förderprogramme HGF und DGF erfolgt; parallel entsteht ein Breitbandnetz über das WFP. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession: Die Gemeinde verpachtet das passive Glasfasernetz an einen Dienstleister, der den Netzbetrieb sicherstellt und Internet- sowie Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, privat und gewerblichen Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt anbietet. Der Auftragnehmer muss zudem Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Beachtung der Veröffentlichung des Bundesministeriums für digitale und Verkehr vom 23.12.2024 anbieten und Wartungs-, Instandhaltungs-, Entstör- und Serviceleistungen erbringen.
02
Beschreibung
Die Gemeinde Uttenweiler schreibt den Netzbetrieb für das auf dem Gemeindegebiet zu errichtende passive Glasfasernetz aus. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF- und DGF - Programm erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das WFP im Bau befindliches Breitbandnetz.
Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich im Jahr 2026 eine Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Voraussichtlich Ende 2025 beginnt die bauliche Umsetzung der weißen Flecken, welche in weiten Teilen des Gemeindegebiets auch weitere Grundlagen an Infrastruktur für den darauf folgenden Ausbau der hell- und dunkelgrauen Flecken schafft. Die in Entstehung befindliche Infrastruktur, ggfs. in den Kommunen vorhandene Infrastrukturen sowie ein teils vorhandenes Backbonenetz bilden die Grundlage für ein zukünftig auch erweiterbares interkommunales Glasfasernetz in Oberschwaben. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Hinzu kommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Der AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
688
Median der offenen Bekanntmachungen
580.668 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Mäßig konzentriert
Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
185
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362
Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
21 neue Bekanntmachungen für Post- & Telekommunikationsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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